Förderung · Gebäudehülle

BAFA-Einzelmaßnahmen
an der Gebäudehülle

Sie müssen nicht das ganze Haus auf einmal sanieren. Einzelmaßnahmen werden gefördert, sobald das jeweilige Bauteil den geforderten Wärmedurchgangs­koeffizienten erreicht – zeitlich unabhängig voneinander und ohne Zielvorgabe für das Gesamtgebäude.

15 % + 5 %

Grundförderung, mit individuellem Sanierungsfahrplan

je Bauteil

eigener Zielwert statt Vorgabe fürs Gesamtgebäude

vor Auftrag

Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein

Das Prinzip

Eine Maßnahme, ein Zielwert, ein Antrag

Nicht jede Sanierung muss das gesamte Gebäude umfassen. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird jedes Bauteil für sich betrachtet: Erreicht die Dämmung den geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten, ist die Maßnahme förderfähig. Eine Effizienzhausstufe für das Gesamtgebäude muss dafür nicht erreicht werden, und die Maßnahmen können zeitlich unabhängig voneinander erfolgen.

Höhere Anforderungen, dafür ein Zuschuss

Bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle müssen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohnehin einhalten – auch ganz ohne Förderung. Wer fördern lassen will, erfüllt etwas höhere Anforderungen und bekommt dafür einen Zuschuss auf die Kosten.

Der Unterschied zwischen beiden Niveaus ist bei den Baukosten meist gering, beim Zuschuss aber erheblich. Genau deshalb lohnt es sich, die Zielwerte vor der Beauftragung festzulegen statt danach.

Zuerst beraten, dann sanieren

Vor der ersten Maßnahme ist eine Energieberatung beziehungsweise ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll. Er zeigt, welche Maßnahmen an Ihrem Gebäude wie stark wirken und in welcher Reihenfolge sie sich lohnen.

Die Empfehlungen sind Vorschläge, keine Verpflichtung: Sie lassen sich in Absprache anpassen, kürzen oder über Jahre strecken. Mit einem iSFP sichern Sie sich zugleich den iSFP-Bonus und damit einen höheren Fördersatz.

Vieles kommt ohnehin auf Sie zu

Undichte Fenster, durch die Feuchtigkeit ins Haus zieht. Ein Dach, das nicht mehr zuverlässig vor Regen schützt. Solche Maßnahmen wirken heute nicht zwingend – müssen aber über die Jahre trotzdem gemacht werden.

Die Frage ist deshalb selten, ob saniert wird, sondern ob es geplant und gefördert geschieht oder ungeplant und aus eigener Tasche.

Energieberatung

Grundlagen

Was zur thermischen Gebäudehülle zählt

Die thermische Gebäudehülle umfasst alle Bauteile, die beheizte von unbeheizten Bereichen oder von der Außenluft trennen. Ihre Aufgabe ist es, Energieverluste zu minimieren – durch wirksame Dämmung und durch Luftdichtheit.

Wird die Hülle saniert, sinkt nicht nur der Energiebedarf. Die Temperaturverteilung wird gleichmäßiger, Zugluft verschwindet, und das Gebäude erreicht eine bessere Einstufung im Energieausweis.

Überblick

Die Bauteile und ihre Maßnahmen

Jedes Bauteil hat eigene Verfahren, eigene Dämmstoffe und einen eigenen Zielwert. Zu Dach, Fassade und Fenstern finden Sie hier jeweils eine ausführliche Seite.

Dach

Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung, bei unbewohntem Dachraum auch die oberste Geschossdecke. Für Flachdächer kommt die Umkehrdachdämmung infrage.

Fassade

Wärmedämmverbundsystem oder vorgehängte hinterlüftete Fassade. Die Wahl richtet sich nach Wandaufbau, Brandschutz und Optik – wichtig ist ein diffusionsoffener Aufbau.

Fenster und Außentüren

Austausch gegen Zwei- oder Dreifachverglasung. Entscheidend ist neben dem Fenster selbst die fachgerechte Montage ohne Wärmebrücken und Undichtigkeiten.

Kelleraußenwand

Perimeterdämmung von außen gegen Bodenkälte und Feuchtigkeit – mit druckfesten, wasserresistenten Dämmstoffen.

Kellerdecke

Dämmung von unten gegen den unbeheizten Keller. Die kosteneffizienteste Maßnahme an der gesamten Hülle.

Fußboden

Dämmung unter dem Bodenbelag oder zwischen den Deckenbalken – macht den Boden im Erdgeschoss spürbar wärmer.

Im Detail

Kelleraußenwand: die Perimeterdämmung

Die Dämmung der Kelleraußenwand wird außen auf die Wand aufgebracht und schützt das Gebäude gegen Bodenkälte und Feuchtigkeit. In dieser Einbaulage ist der Dämmstoff dauerhaft Erdreich, Bodenfeuchte und Erddruck ausgesetzt.

Verwendet werden deshalb druckfeste, wasserresistente Dämmstoffe – typischerweise extrudiertes Polystyrol (XPS). Es isoliert wirksam und hält den Belastungen im Erdreich dauerhaft stand.

Weil für die Perimeterdämmung aufgegraben werden muss, lohnt sie sich vor allem dann, wenn ohnehin am Kellermauerwerk gearbeitet wird – etwa bei einer Abdichtung gegen drückendes Wasser.

Im Detail

Kellerdecke und Fußbodendämmung

Die Kellerdeckendämmung wird von unten an der Decke des unbeheizten Kellers angebracht – meist mit Steinwolleplatten oder geschäumten Kunststoffplatten. Die Montage ist unkompliziert, der Keller bleibt nutzbar, und die Räume darüber werden spürbar wärmer.

Die Fußbodendämmung wird direkt unter dem Bodenbelag oder zwischen den Deckenbalken eingebracht. Materialien wie Polyurethan oder EPS liefern hier eine hohe Dämmleistung bei geringer Aufbauhöhe – wichtig, wenn die Raumhöhe knapp ist.

Von allen Maßnahmen an der Gebäudehülle hat die Kellerdeckendämmung meist das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung. Wer klein anfangen will, fängt hier an.

Anforderungen

Gesetzliche Pflicht und Förderanforderung

Das GEG gilt immer

Sobald ein Bauteil der Gebäudehülle saniert wird, muss es die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhalten – unabhängig davon, ob Sie Förderung beantragen. Das ist die Untergrenze, nicht das Ziel.

Die Förderung verlangt mehr

Für den Zuschuss gelten strengere Zielwerte. Ein Angebot, das nur das Gesetz erfüllt, ist deshalb nicht automatisch förderfähig – bei nahezu gleichen Baukosten. Genau hier gehen die meisten Zuschüsse verloren.

Ich prüfe Ihre Angebote gegen die Förderanforderung, bevor Sie beauftragen – nicht danach.

Förderung

Zuschuss, Höchstgrenzen und iSFP-Bonus

Die Eckdaten

Höchstgrenzen je Wohneinheit

Der iSFP-Bonus setzt ein Mindestinvestitionsvolumen voraus und entfällt nur auf den Betrag darüber.

Der Energieeffizienz-Experte ist Pflicht

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten. Diese Rolle übernehme ich für Sie: Ich nehme das Bauteil auf, lege den förderfähigen Zielwert fest, prüfe die Angebote darauf, stelle den Antrag vor der Beauftragung und führe den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Stand: Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Mehmet Mert Kartal · Geschäftsführer & Gebäudeenergieberater für Wohngebäude · Sulzbach (Taunus)

Zusammenarbeit

So gehen wir vor

Häufige Fragen

BAFA-Einzelmaßnahmen – kurz beantwortet

Nein. Einzelmaßnahmen werden unabhängig voneinander gefördert. Entscheidend ist allein, dass das sanierte Bauteil den geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht. Eine Effizienzhausstufe für das Gesamtgebäude ist dafür nicht nötig, und Sie können die Maßnahmen über Jahre verteilen.

Alle Bauteile der thermischen Gebäudehülle: Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke, Außenwände, Fenster und Außentüren, Kelleraußenwand sowie Kellerdecke und Fußboden gegen unbeheizte Bereiche. Für jedes gilt ein eigener Zielwert.

Zwingend nicht – förderfähig ist eine Einzelmaßnahme auch ohne. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Fördersatz aber um 5 Prozentpunkte, und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben verdoppelt sich. Bei größeren Vorhaben und bei Mehrfamilienhäusern rechnet sich das fast immer.

Nein. Der Fahrplan zeigt aus fachlicher Sicht die sinnvollsten Optionen und deren Reihenfolge. Was davon wann umgesetzt wird, entscheiden Sie. Die Maßnahmen lassen sich anpassen, kürzen oder über mehrere Jahre strecken.

Das hängt vom Gebäude ab und ergibt sich aus der Aufnahme. Als Faustregel hat die Kellerdeckendämmung das beste Verhältnis von Aufwand zu Wirkung, während Dach und Fassade den größten absoluten Effekt bringen. Wichtig ist vor allem, dass eine frühe Maßnahme keine spätere blockiert.

Vor der Beauftragung. Wird der Auftrag zuerst erteilt, ist die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Üblich und zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.

Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet

Einzelmaßnahme geplant? Klären wir den Zielwert vorher.

Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihr Vorhaben ein: welches Bauteil zuerst, welcher Zielwert förderfähig ist, ob sich der iSFP für Ihr Objekt rechnet und wann der Antrag gestellt werden muss. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser im Rhein-Main-Gebiet.