Funktionsrolle eines Energieberaters bei bestehenden Immobilien und Neubauten

Planen Sie einen Neubau, eine Sanierung oder Modernisierung? 
Dann sollten Sie die Unterstützung eines Energieberaters unbedingt in Betracht ziehen.

Der Energieberater bzw. die Energieberaterin ist der Türöffner für wirtschaftliche Baumaßnahmen. Der Energieberater ist zertifiziert und in der Energieeffizienz Expertenliste (EEE-Liste) der dena (Deutsche Energie-Agentur) gelistet, was Ihnen die Sicherheit gibt, dass er die höchsten Standards für energetische Sanierungen erfüllt.

Ein Energieberater, auch Gebäudeenergieberater oder Energieeffizienz Experte genannt, hilft Ihnen, Ihr Projekt nicht nur energieeffizient zu planen und umzusetzen, sondern ermöglicht Ihnen auch den Zugang zu wertvollen staatlichen Förderprogrammen wie der KfW und der BAFA. Von der Bestandsaufnahme über die energetische Fachplanung bis hin zur energetischen Baubegleitung sorgt der dena Energieberater dafür, dass Ihr Vorhaben optimal durchgeführt und die bestmöglichen Förderungen genutzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Für Hausbesitzer, Bauherren, Investoren,
Immobilienverwalter und Bauträger

Ganz gleich, ob Sie energetische Einzelmaßnahmen an Ihrer Bestandsimmobilie durchführen wollen, einen Altbau in ein modernes Effizienzhaus umwandeln möchten oder einen Neubau planen – die Zusammenarbeit mit einem Energie Effizienzexperte bietet Ihnen entscheidende Vorteile. Egal, ob Sie die Maßnahmen aus Eigenmitteln finanzieren oder eine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen möchten – Adler Energieberatung zeigt Ihnen die attraktivsten Konzepte auf. Wir helfen Ihnen, die besten Fördermöglichkeiten zu nutzen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Fachplanung bis zur Baubegleitung, um sicherzustellen, dass Ihr
Projekt optimal und qualitativ umgesetzt wird.
Dank zahlreicher Fördermöglichkeiten, wie Zuschüssen für Einzelmaßnahmen oder vergünstigte Kredite inkl. Tilgungszuschüssen je nach Höhe entsprechend der Effizienzhausklasse bei einer Effizienzhaussanierung, sowie vergünstigten Zinssätzen der KfW bei Neubauten, können Sie Ihr Projekt nicht nur effizient, sondern auch kostengünstig umsetzen.

Wer kann dadurch profitieren?

1. Hausbesitzer profitieren von Zuschüssen für BAFA Einzelmaßnahmen wie Fensteraustausch, Dachdämmung oder Heizungstausch, um Ihre Immobilie energieeffizient zu gestalten. Auch können Hausbesitzer dadurch profitieren, wenn Sie eine Komplettsanierung entsprechend der KfW Förderung durchführen möchten und einen KfW Sanierungskredit inkl. Tilgungszuschüsse beantragen, in dem das komplette Haus in einem Zug durchgeführt wird. Der Energieberater errechnet und bestimmt, welche Maßnahmen entsprechend der KfW Sanierung durchgeführt müssen, um entsprechend die Effizienzhausstufe 40-85 zu erreichen. Je niedriger die Stufe, desto höher sind die Anforderungen am Gebäude, die entsprechend energetisch besser sind, aber aufwendiger aufgebessert werden muss. Jedoch gibt’s bei einer besseren erreichten Effizienzhausstufe einen höheren Tilgungszuschuss – bis zu 45% der Sanierungskosten sind als Tilgungszuschuss möglich.

2. Bauherren nutzen die Unterstützung eines Energieberaters, um Ihren Neubau nach den Vorgaben der KfW-Effizienzhausklassen, die gesetzlich ohnehin vorgegeben sind, zu planen und Zinsverbilligungen zu sichern.

3. Investoren steigern den Wert Ihrer Immobilien durch energetische Massnahmen und sichern Sie sich langfristige Einsparungen durch niedrigere Betriebskosten und staatliche Förderungen.

4. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) setzen gemeinsam auf energetische Sanierungsmaßnahmen und sichern Sie sich staatliche Zuschüsse zur Steigerung des Gebäudewerts und zur Senkung der Betriebskosten.

5. Immobilienverwalter koordinieren die Energieeffizienzmaßnahmen und maximieren die Fördermittel durch die Einbindung eines Energieberaters.

6. Bauträger und Immobilienmakler nutzen den Energieberater, um den energetischen Zustand von Immobilien genau zu bewerten und potenziellen Käufern oder Investoren klare Vorteile in puncto Energieeffizienz und Wertsteigerung aufzuzeigen.

Durch die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena geführt ist, sichern Sie sich den Zugang zu den besten Förderprogrammen und erhalten eine umfassende Betreuung von der Planung bis zur Umsetzung.

Warum Sie auf einen Energieberater nicht verzichten können

Ein Energieberater in der Nähe ist weit mehr als nur ein technischer Experte – er ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen, energetisch optimierten Sanierung oder einem zukunftssicheren Neubau. Der Energieberater sorgt dafür, dass Ihre Immobilie nicht nur die aktuellen Energieeffizienzstandards erfüllt, sondern auch den Zugang zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten der KfW und BAFA eröffnet.

Ohne die Expertise von einem BAFA Energieberater oder KFW Energieberater, der in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt ist, bleiben die Sanierungsförderungen bzw. Altbausanierung Förderung oder die Wohnungsbauprämie unerreichbar.

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Energieberater:

  • Einsparpotenziale identifizieren – eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie zeigt, wo Energie gespart werden kann, sei es durch die Verbesserung der Gebäudehülle oder den Austausch ineffizienter Heizsysteme.
  • Fachplanung und Baubegleitung – der Energieberater erstellt für Sie ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept und begleitet die Umsetzung der Maßnahmen, um die höchste Qualität zu gewährleisten.
  • Zugang zu Fördermitteln – ohne einen Energieeffizienz-Experten sind Förderprogramme wie die KfW-Förderung für energetische Sanierungen oder die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Fensteraustausch, Dachdämmung oder den Einbau einer Wärmepumpe nicht erreichbar.
  • Wertsteigerung und Sicherheit – energetische Maßnahmen steigern den Wert Ihrer Immobilie und sorgen gleichzeitig für ein behaglicheres und gesünderes Wohnklima.
  • Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit – mit einem Energieberater stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie langfristig den gesetzlichen Standards und den Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht wird.

Wie der Energieberater Sie unterstützt – Schritt für Schritt

  1. Bestandsaufnahme und Analyse

Zunächst nimmt der Energieberater den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie unter die Lupe. Dabei werden die Gebäudehülle, die Heizungsanlage sowie weitere Anlagentechnik (sofern vorhanden) genau analysiert.

Auf dieser Basis werden Schwachstellen identifiziert und Einsparpotenziale sichtbar gemacht.

  1. Sanierungskonzept und Planung

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme erstellt der Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei einer Einzelmaßnahme oder ein detailliertes Sanierungskonzept mittels eines energetischen Gesamtkonzeptes und die dafür benötigte Fachplanung, das individuell auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist und in Form einer Komplettsanierung durchgeführt wird. Diese umfassende Fachplanung beschreibt die notwendigen energetischen Maßnahmen, wie z. B. die Dämmung der Fassade sowie des Daches, den Austausch von Fenstern und/oder den Austausch der bestehenden Heizungsanlage zur Erreichung der gewünschten Effizienzhausstufe.

Beim KfW Neubau erstellt man in enger Absprache mit dem Architekten gemäß den Wünschen der Bauherrenschaft die individuelle Fachplanung, die flexibel gestaltbar ist.

Die Erstellung des Sanierungskonzeptes und die energetische Fachplanung wird bei allen Förderprogrammen gefördert.

  1. Baubegleitung und Qualitätssicherung

Sobald der Neubau oder die Sanierungsarbeiten beginnen, begleitet der Energieberater den gesamten Prozess. Er überwacht die Ausführung der Arbeiten und stellt sicher, dass alle Maßnahmen fachgerecht und gemäß den Energieeffizienzstandards durchgeführt werden.

Vorausgesetzt für jede Förderung – ungleich ob BAFA oder KfW – ist die finale Bestätigung einer erfolgreichen Abwicklung seitens des Energieberater vorrausetzend.

Beim BAFA Zuschuss der Einzelmaßnahmen bedarf es eines sogenannten „Verwendungsnachweises“, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Beim KfW Zuschuss des Heizungtausches, den Sanierung KfW Förderkredit und der KfW Förderung Hausbau wird das Projekt mit der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) seitens Energieberater ausgestellt und somit abgeschlossen.

Dies reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner zu. So wird sichergestellt, dass das volle Energieeinsparpotenzial ausgeschöpft und Bauschäden vermieden werden.

Die Baubegleitung ist eine wertvolle Expertise und dient unter anderem zur Vorbeugung von finanziellen und desaströsen Projekten, die sich zeitlich extrem verlängern können.

Jeder Förderwahrnehmer profitiert dadurch, da prozentual bis kaum jemand Know-How in diesem Gebiet besitzt und dem Bau im Alltag sehr fern sind. 

Eine nicht nach den Vorgaben der Fachplanung abgeschlossenes Projekt wird nicht gefördert. Im schlimmsten Fall müssen die Finanzvorteile zurückgezahlt werden, sofern die Vorgaben nicht nachträglich gemäß den Angaben gebaut werden. Die energetische Baubegleitung und Qualitätssicherung wird bei allen Förderprogrammen gefördert.

  1. Fördermittelbeantragung

Der Energieberater unterstützt Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.

Bei BAFA Förderungen übernimmt Adler Energieberatung die Fördermittelbeschaffung, indem Sie uns eine Vollmacht ausstellen. So müssen Sie sich nicht um die Beschaffung bereitstellen, und wir informieren Sie bei jeder Phase der Förderung.

Er erstellt die erforderlichen Dokumente, wie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die bei der Beantragung einer KfW Förderung oder eines BAFA-Zuschusses eingereicht werden muss.

Ihr Finanzierungspartner übernimmt dann die weitere Abwicklung.

Förderungen

1. Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Fördergegenstand 

Gefördert wird die Energieberatung bzw. die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durch zertifizierte Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude.

Förderhöhe

  • Ein- oder Zweifamilienhäuser                        50 % des Beratungshonorars, max. 650 Euro
  • Wohngebäude ab drei Wohneinheiten         50 % des Beratungshonorars, max. 850 Euro
  • Zusatzförderung für WEG                               Einmalig 250 Euro 

 

2. Sanierung von Wohngebäuden

2.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Fördergegenstand

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren, Sonnenschutz

Förderhöhe

  • Grundfördersatz:                15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstgrenze:                    30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 Euro mit iSFP-Bonus)
  • iSFP-Bonus:                        Zusätzliche 5 % für Maßnahmen im Rahmen eines individuellen                                                  Sanierungfahrplans (iSFP)

 

2.2 Anlagetechnik (außer Heizung)

Fördergegenstand

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Digitale Systeme zur Betriebsoptimierung (z. B. Smart Home)

Förderhöhe

  • Grundfördersatz:              15 % der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstgrenze:                  30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 Euro mit iSFP-Bonus)
  • iSFP-Bonus:                       Zusätzliche 5 % für Maßnahmen im Rahmen eines individuellen                                                   Sanierungfahrplans (iSFP)

 

2.3 Heizungsoptimierung

Fördergegenstand

  • Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Staubemissionen bei Biomasseheizungen

Förderhöhe

  • Grundfördersatz:            15 % der förderfähigen Ausgaben 

                                                    (50 % für Emissionsminderung bei Biomasseheizungen)

  • Höchstgrenze:                30.000 Euro pro Wohneinheit (60.000 Euro mit iSFP-Bonus)
  • iSFP-Bonus:                     Zusätzliche 5 % für Maßnahmen im Rahmen eines individuellen                                                   Sanierungfahrplans (iSFP)

 

2.4 Fachplanung und Baubegleitung

Fördergegenstand

Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten für alle oben genannten Einzelmaßnahmen (2.1 – 2.3).

Förderhöhe

  • Ein- und Zweifamilienhäuser               Förderfähige Ausgaben bis zu 5.000 Euro 

                                                                            50% Zuschuss, max. 2.500 Euro

  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE)           Förderfähige Ausgaben bis zu. 20.000 Euro

                                                                            Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit                                                                                                            50% Zuschuss, max. 10.000 Euro

KfW Förderung Sanierung

Komplettsanierung zum Effizienzhaus – Programm Förderkredit KfW 261

Fördergegenstand

  • Energetische Sanierung Förderung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (Effizienzhaus 85 oder besser)

Förderhöhe

  • Vergünstigter Kreditbetrag von 120.000 Euro bis zu 000 Euro je Wohneinheit – abhängig ob Erneuerbare-Energien-Klasse bzw. Nachhaltigkeits-Klasse wird oder nur EH
  • Tilgungszuschuss abhängig vom erreichten Effizienzhaus

KFW 40 EH                20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag   max. 24.000 € pro WE

KFW 40 EH EE/NH   25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag   max. 37.500 € pro WE

KFW 55 EH                15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag   max. 18.000 € pro WE

KFW 50 EH EE/NH   20 % von max. 150.000 € Kreditbetrag   max. 30.000 € pro WE

KFW 70 EH                10 % von max. 120.000 € Kreditbetrag   max. 12.000 € pro WE

KFW 70 EH EE/NH   15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag   max. 22.500 € pro WE

KFW 85 EH                 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag  max.    6.000 € pro WE

KFW 85 EH EE/NH   10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag   max. 15.000 € pro WE

  • Sonderbonus: Für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB) gibt es einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 %

Heizungsförderung für Privatpersonen und Unternehmen – KfW Zuschuss 458 bzw. 459

Fördergegenstand

Kauf und Installation von Heizungsanlagen, einschließlich:

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekten
  • Vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen), wie:
  • Erdarbeiten, Verlegen von Leitungen, Wiederherstellung von Innen- und Außenflächen nach der Installation

Fördervoraussetzungen (Privatpersonen und Unternehmen)

  • Energieeffizienz                         Die Maßnahme muss die Energieeffizienz des                                                                                 Gebäudes erhöhen oder den Anteil erneuerbarer                                                                             Energien am Energieverbrauch steigern
  • Bestehendes Gebäude             Das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt                                                                             sein (Bauantrag oder Bauanzeige)
  • Hydraulischer Abgleich            Der Einbau der Heizungsanlage muss mit der                                                                                   Optimierung des Heizsystems verbunden sein,                                                                                 einschließlich hydraulischem Abgleich und                                                                                       Optimierung der Luftvolumenströme

Förderhöhe

  • Grundförderung                  Privatpersonen – Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

                                                         Unternehmen – Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten

  • Förderhöchstbeträge        30.000 Euro für die erste Wohneinheit

                                                        15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit                                                                                   8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

  • Zusätzliche Zuschüsse                               Effizienzbonus: 5 % für effizientere Wärmepumpen
  • Zusätzliche Zuschüsse Privatperson       Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den                                                                                      Austausch alter Heizungen (z. B. Öl, Gas, Kohle)

                                                                                  Einkommensbonus: 30 % für Haushalte mit einem                                                                                    Jahreseinkommen unter 40.000 Euro.

                                                                                  Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro für                                                                                          Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude – Förderkredit KfW 296

Fördergegenstand

Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen in Deutschland.

Die Förderung umfasst:

  • Bau und Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes, inklusive Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert
  • Lebenszyklusanalysen und -kostenberechnungen des Gebäudes

Anforderungen an das Wohngebäude:

  • Das Gebäude erreicht die Effizienzhaus-Stufe 55
  • Minimale CO2-Emissionen im Lebenszyklus des Gebäudes
  • Mindestanzahl an Wohnräumen je nach Wohnfläche
  • Einhaltung von Grenzwerten für gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
  • Verzicht auf fossile Brennstoffe oder Biomasse zur Wärmeerzeugung

Nicht förderfähig sind:

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Kauf eines Grundstücks
  • Parallelförderung durch die BEG oder andere Wohnbauprogramme

Förderhöhe

  • Maximal 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Förderkredite ab 0,88 % effektivem Jahreszins, je nach Laufzeit und Zinsbindung
  • Laufzeiten bis zu 35 Jahre mit Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags; kann in Teilbeträgen oder vollständig abgerufen werden
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat auf noch nicht abgerufene Beträge
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Fachplanung und Baubegleitung

Fördergegenstand

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten des Programms – KfW Förderkredit 261 – Komplettsanierung zum Effizienzhaus und des KfW Zuschusses 458 bzw. 459– Heizungsförderung für Privatpersonen bzw. Unternehmen

 

Förderhöhe

  • Ein- und Zweifamilienhäuser          Kreditbetrag bis zu 10.000 Euro je Vorhaben

                                                                       50 % Tilgungszuschuss, max. 5.000 Euro

  • Eigentumswohnungen                     Kreditbetrag bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit,

                                                                        max. 40.000 Euro je Vorhaben                                                                                                                         50 % Tilgungszuschuss, max. 2.000 Euro je                                                                                                Wohneinheit, max. 20.000 Euro je Vorhaben

  • Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE)       Kreditbetrag bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit,

                                                                        max. 40.000 Euro je Vorhaben                                                                                                                        50 % Tilgungszuschuss, max. 2.000 Euro je                                                                                                Wohneinheit, max. 20.000 Euro je Vorhaben

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude – Förderkredit KfW 297 bzw. 298

Fördergegenstand

Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlichen und flächeneffizienten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen in Deutschland.

Förderkredit KfW 297 – private Selbstnutzung

Förderkredit KfW 298 – nicht Selbstnutzung

Die Förderung umfasst:

  • Bau und Kauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes, inklusive Nebenkosten
  • Planung und Baubegleitung durch zertifizierte Energieeffizienz-Expert
  • Lebenszyklusanalysen und -kostenberechnungen des Gebäudes

Anforderungen an das Wohngebäude:

  • Das Gebäude erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40
  • Minimale CO₂-Emissionen im gesamten Gebäudelebenszyklus
  • Verzicht auf fossile Brennstoffe oder Biomasse zur Wärmeerzeugung

Nicht förderfähig sind:

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Kauf eines Grundstücks
  • Parallelförderung durch die BEG oder andere Wohnbauprogramme

 

Förderhöhe

  • Maximal 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit.
  • Förderkredite ab 2,08 % effektivem Jahreszins, je nach Laufzeit und Zinsbindung.
  • Laufzeiten bis zu 35 Jahre mit Zinsbindung bis zu 10 Jahren.
  • Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags; kann in Teilbeträgen oder vollständig abgerufen werden.
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat auf noch nicht abgerufene Beträge.
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Wo ist Adler Energieberatung verfügbar?

Adler Energieberatung ist im Raum Frankfurt am Main und in einem Umkreis von 100 km verfügbar.
Ein Energieberater in der Nähe ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die regionalen Bauvorschriften und Fördermöglichkeiten optimal genutzt werden.

Wir bieten individuelle Vor-Ort-Termine an, um eine maßgeschneiderte Beratung für Ihre Immobilie sicherzustellen.

Haben Sie sich gefragt, wer der Energieberater in Ihrer Nähe ist?
Wenden Sie sich gerne an uns!

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Erstkontakt?

Der beste Zeitpunkt für den Erstkontakt mit Adler Energieberatung ist jetzt!

In Zeiten steigender Energiepreise und zunehmender Fördermöglichkeiten lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden.

Die staatlichen KfW- und BAFA-Förderprogramme sind in der Regel das ganze Jahr über verfügbar – oder bis die Fördertöpfe aufgebraucht sind. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto schneller profitieren Sie von den Einsparungen.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr individuelles Einsparpotenzial zu entdecken und mit der Planung zu starten.

Welche Schritte sollten Sie als Nächstes unternehmen?

  1. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung.
  2. Gemeinsam entwickeln wir:
    • Einen individuellen Sanierungsfahrplan
    • Ein Sanierungskonzept für Ihre Komplettsanierung
    • Ein Konzept für Ihren Neubau
  3. Maximieren Sie die besten Fördermöglichkeiten der KfW und BAFA.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und machen Sie den ersten Schritt in eine nachhaltige und kosteneffiziente Zukunft!

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