BAFA-Förderrechner für Ihre Sanierung

Sehen Sie in zwei Schritten, was Ihre Sanierung kostet und welchen Zuschuss Sie vom BAFA erhalten können.

Förderkonditionen Stand 21.07.2026 · Zuschussförderung des BAFA für Wohngebäude im Bestand

Schritt 01

Gebäude & Voraussetzungen

Diese Angaben bestimmen Ihre Höchstbeträge und die anwendbaren Boni.

Mit jeder weiteren Wohneinheit steigt der Höchstbetrag förderfähiger Kosten.

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht das der Bewilligung.

Eigentumssituation

Trifft auf Ihr Vorhaben zu

Schritt 02

Maßnahmen & Kosten

Maßnahme antippen, Kosten per Regler oder Eingabe anpassen. Die Vorgaben sind Richtwerte für ein Einfamilienhaus.

Gebäudehülle

Dämmung sowie Fenster und Türen teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag.

Alle Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle in einer Position – inklusive Gerüst, Putz- und Anschlussarbeiten. Nur Dämmung erhält den WPB-Bonus.

Gesamtkosten brutto
0 € 250.000 €

Austausch oder Ertüchtigung inklusive Einbau. Erhält keinen WPB-Bonus, da die erreichbare CO₂-Einsparung im Verhältnis zur Dämmung gering ausfällt.

Gesamtkosten brutto
0 € 200.000 €

Planung & Beratung

Eigener Fördertopf, wird nicht auf die Maßnahmen angerechnet.

Eigener Fördertopf mit 50 %. Bezieht sich auf die oben gewählten Maßnahmen – Planungsleistungen für einen Heizungstausch zählen hier nicht.

Gesamtkosten brutto
0 € 40.000 €

Energieberatung

Eigenes Programm mit eigenem Höchstzuschuss.

Der Sanierungsfahrplan ist die Voraussetzung für den iSFP-Bonus und wird selbst mit 50 % bezuschusst.

Gesamtkosten brutto
0 € 8.000 €

Wie wird gerechnet?

Dämmung, Fenster und Außentüren, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag förderfähiger Kosten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Ist er ausgeschöpft, können im selben Kalenderjahr keine weiteren Kosten berücksichtigt werden. Im Folgejahr kann für neue Maßnahmen erneut ein Antrag gestellt werden.

Bis zum Basis-Höchstbetrag werden die förderfähigen Kosten mit 15 % bezuschusst. Der iSFP-Bonus greift erst für den Kostenanteil oberhalb dieses Betrags – dieser Anteil wird mit 20 % gefördert. Liegen Ihre Kosten unter dem Basis-Höchstbetrag, entsteht durch den iSFP rechnerisch kein zusätzlicher Vorteil.

Gefördert werden 50 % der tatsächlichen Kosten. Förderfähig sind maximal 5.000 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und je 2.000 € ab drei Wohneinheiten, insgesamt höchstens 20.000 € je Vorhaben. Dieser Topf ist eigenständig und wird nicht mit den Investitionskosten der Sanierungsmaßnahmen vermischt.

Die Energieberatung für Wohngebäude wird mit 50 % der Beratungskosten bezuschusst, höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten.

Maßgeblich für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung, nicht das der Bewilligung. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden; Verträge sollten deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Zwischen der Förderung einer Komplettsanierung und der von Einzelmaßnahmen gilt eine gebäudebezogene Sperrfrist von 3 Jahren – in beide Richtungen.

Der Austausch der Heizung selbst wird über ein separates Förderprogramm abgewickelt und ist in diesem Rechner nicht enthalten. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Alle Angaben sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es gelten die jeweils gültigen Konditionen der Förderrichtlinien sowie der Merk- und Infoblätter der Förderprogramme. Ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht daraus nicht.

Persönliche Beratung durch unsere Energieexperten.

Nächster Schritt

Kostenloses Erstgespräch

Sie möchten wissen, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind? Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, übernehmen die Antragstellung und begleiten Ihr Vorhaben.

Mehmet Mert Kartal
Mehmet Mert Kartal Geschäftsführer & Gebäudeenergieberater für Wohngebäude · Sulzbach (Taunus)
+49 173 3673191

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