Energieberatung · Rhein-Main-Gebiet
Energieberatung für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Sie wollen sanieren, aber erst wissen, was sinnvoll ist und was der Staat dazugibt. Wir nehmen Ihr Gebäude auf, erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan und übernehmen die Förderanträge – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung.
- 50 % der Beratungskosten übernimmt das BAFA
- +5 % mehr Förderung auf jede Maßnahme mit iSFP
- Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet, nicht per Callcenter
50 %
Zuschuss auf die Energieberatung, direkt vom BAFA
+5 %
zusätzliche Förderung auf jede Sanierungsmaßnahme mit iSFP
650 €
Höchstzuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten
Leistung
Was eine Energieberatung leistet
Am Anfang steht keine Empfehlung, sondern eine Aufnahme. Erst wenn Bauzustand, Verbrauch und Ziele auf dem Tisch liegen, lässt sich sagen, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge sinnvoll ist – und welche Förderung dafür in Frage kommt.
Aufnahme vor Ort
Wir erfassen Hülle, Anlagentechnik und Verbrauch am Objekt. Keine Ferndiagnose nach Fragebogen.
Sanierungsfahrplan
Der iSFP zeigt Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung – als Fahrplan über mehrere Jahre.
Förderung und Antrag
Wir prüfen jede Maßnahme auf Förderfähigkeit und stellen die Anträge fristgerecht vor Beauftragung.
Wirtschaftlichkeit
Was kostet die Maßnahme, was bleibt nach Förderung, wann rechnet sie sich? Mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Baubegleitung
Ausschreibung, Angebotsprüfung und Kontrolle der Ausführung – damit die Förderbedingungen eingehalten werden.
Verwendungsnachweis
Nach Abschluss erstellen wir den Nachweis, ohne den die Förderung nicht ausgezahlt wird.
Gesetz und Förderung
Warum der gesetzliche Mindestschutz nicht reicht
Sobald ein Bauteil erneuert wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten das Bauteil danach höchstens haben darf. Diese Grenze ist eine Pflicht – kein Ziel.
Zwei Grenzwerte, die nicht identisch sind
- GEG-Mindestanforderung: der Wert, den das Bauteil nach der Sanierung gesetzlich einhalten muss.
- Förderfähiger Zielwert: der strengere Wert, ab dem das BAFA überhaupt einen Zuschuss zahlt.
Genau hier geht in der Praxis Geld verloren: Wer nur auf den gesetzlichen Mindestschutz ausführen lässt, erfüllt das Gesetz – und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Bei nahezu gleichen Baukosten, denn Gerüst, Anfahrt und Arbeitszeit bleiben identisch. Der Unterschied liegt oft nur in einigen Zentimetern Dämmstoff. Deshalb gehört der Zielwert festgelegt, bevor gebaut wird ausgeschrieben wird.
Der teuerste Fehler
Er passiert fast immer in derselben Reihenfolge: Angebot einholen, Auftrag erteilen, Handwerker anfangen lassen – und danach nach der Förderung fragen. Zu diesem Zeitpunkt ist sie endgültig verloren, denn der Antrag muss vor der Beauftragung vorliegen. Es gibt keine Nachsicht, keine Härtefallregelung und keinen Weg zurück. Der zweite Klassiker ist teurer, aber unauffälliger: nach dem gesetzlichen Mindestmaß bauen zu lassen und deshalb unter dem förderfähigen Zielwert zu bleiben. Die Rechnung ist dieselbe, der Zuschuss fällt weg. Beide Fehler kosten mehr, als eine Beratung je kostet – und beide sind mit einem Telefonat zu vermeiden.
Der entscheidende Punkt
Warum sich der Sanierungsfahrplan rechnet
Der iSFP ist nicht nur ein Beratungsdokument. Er verändert die Förderung jeder einzelnen Maßnahme, die Sie danach umsetzen – und zwar in zwei Stufen.
Ein Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, Dämmung und Fenster für zusammen 60.000 €:
- Ohne iSFP: förderfähig sind 30.000 €, davon 15 % → 4.500 €
- Mit iSFP: förderfähig sind 60.000 €, davon 15 % plus 5 % auf den Anteil über 30.000 € → 10.500 €
Der Unterschied beträgt 6.000 €. Die Beratung selbst kostet Sie nach Abzug des BAFA-Zuschusses einen Bruchteil davon.
Beispielrechnung für eine Wohneinheit nach den Konditionen mit Stand Juli 2026. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäude, Maßnahmen und Antragszeitpunkt ab.
Ergebnis
Was im Sanierungsfahrplan tatsächlich steht
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein formloses Gutachten, sondern ein vom Bund vorgegebenes Format. Sie erhalten zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: einen Ergebnisbericht, der Ihr Gebäude einordnet, und eine Umsetzungshilfe, die Schritt für Schritt beschreibt, was wann zu tun ist.
Der Inhalt im Einzelnen
- Ist-Zustand je Bauteil: Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke und Bodenplatte werden einzeln bewertet – mit dem heutigen Wärmedurchgangskoeffizienten und dem Zustand der Konstruktion.
- Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Verteilung, Warmwasser und Lüftung, jeweils mit Alter, Zustand und Einordnung zum heutigen Stand der Technik.
- Maßnahmenpakete statt Einzelteile: Welche Arbeiten sinnvoll zusammengehören, weil sie dasselbe Gerüst, dieselbe Baustelle oder dieselbe Anschlussebene betreffen.
- Reihenfolge über mehrere Jahre: Was zuerst, was später – und warum diese Abfolge günstiger ist als eine andere.
- Energie- und CO₂-Einsparung je Schritt: nachvollziehbar gerechnet, nicht als Werbeaussage.
- Kostenschätzung und Förderübersicht: je Maßnahme, mit den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Fördersätzen und Höchstbeträgen.
Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die auch in drei Jahren noch trägt – und ein Dokument, das die Förderung jeder darin enthaltenen Maßnahme erhöht.
Einordnung
Energieausweis, Energieberatung, Sanierungsfahrplan
Drei Begriffe, die regelmäßig verwechselt werden – mit spürbaren Folgen. Wer einen Energieausweis online bestellt und glaubt, damit die Voraussetzung für Fördermittel geschaffen zu haben, stellt das erst fest, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Energieausweis
Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung. Bewertet das Gebäude überschlägig und macht es mit anderen vergleichbar. Er sagt nichts darüber, welche Maßnahme sich bei Ihnen lohnt.
Keine Fördervoraussetzung
Energieberatung
Aufnahme des Gebäudes vor Ort, fachliche Einordnung, konkrete Empfehlungen. Grundlage für jede weitere Entscheidung – und für die Antragstellung.
Nötig: eingetragener Sachverständiger
Sanierungsfahrplan (iSFP)
Standardisiertes Dokument mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung über mehrere Jahre. Vom Bund vorgegebenes Format, nicht frei gestaltet.
Freiwillig – erhöht Höchstbetrag und Satz
Der praktische Hinweis: Die Daten für den Energieausweis fallen bei der Aufnahme ohnehin an. Wer beides zusammen beauftragt, zahlt deutlich weniger als bei getrennter Vergabe.
Zusammenarbeit
Ablauf in fünf Schritten
- Erstgespräch: kostenfrei und unverbindlich. Wir klären Ihr Vorhaben, Ihr Budget und ob eine Förderung überhaupt in Frage kommt.
- Vor-Ort-Termin: Aufnahme des Gebäudes, Prüfung der Bausubstanz und der Anschlussdetails.
- Sanierungsfahrplan: Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung – schriftlich und nachvollziehbar.
- Förderantrag: Angebote auf Förderfähigkeit prüfen, Antrag fristgerecht vor der Beauftragung stellen.
- Baubegleitung: Ausführung kontrollieren und den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung führen.
Voraussetzungen
Wann eine Förderung überhaupt möglich ist
Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.
Das muss erfüllt sein
- Gebäude mindestens fünf Jahre alt, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
- Antrag vor Vorhabenbeginn. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung endgültig – das lässt sich nachträglich nicht heilen.
- Eingetragener Sachverständiger. Die Antragstellung erfordert einen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführten Experten.
- Technische Mindestanforderungen je Bauteil und Gewerk, nachzuweisen über den Verwendungsnachweis nach Abschluss.
Was wir für die Aufnahme brauchen
- Baupläne, soweit vorhanden – Grundrisse, Schnitte, Ansichten.
- Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser.
- Angaben zu früheren Sanierungen: was wann gemacht wurde, idealerweise mit Rechnungen.
- Daten zur Heizung: Typ, Baujahr, letzte Wartung.
Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir nehmen fehlende Angaben vor Ort auf. Vollständige Unterlagen verkürzen aber die Bearbeitungszeit spürbar.
Zeitpunkt
Warum der Antragszeitpunkt über die Höhe entscheidet
Für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das Datum der Bewilligung und erst recht nicht der Baubeginn. Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus.
- Der Antrag muss vor der Beauftragung liegen. Verträge mit Handwerksbetrieben schließen Sie deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt, oder er entfällt, falls sie ausbleibt.
- Konditionen ändern sich. Fördersätze, Höchstbeträge und technische Anforderungen werden regelmäßig angepasst. Wer ein Vorhaben über mehrere Jahre plant, sollte wissen, welche Stufe zu welchem Zeitpunkt gilt.
Im Erstgespräch prüfen wir die tagesaktuelle Lage für Ihr Objekt und legen fest, wann der Antrag sinnvollerweise gestellt wird.
Stand Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.
Budget
Was eine Energieberatung kostet
Der Preis richtet sich nach Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten und Umfang der Aufnahme. Vom Honorar übernimmt das BAFA die Hälfte – den Antrag dafür stellen wir.
So setzt sich der Eigenanteil zusammen
- Beratungshonorar – abhängig von Gebäude und Wohneinheiten
- abzüglich 50 % BAFA-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
- gedeckelt auf 650 € Zuschuss bei einer oder zwei Wohneinheiten
- gedeckelt auf 850 € Zuschuss ab drei Wohneinheiten
Was bleibt, ist der Eigenanteil. Bei den meisten Ein- und Zweifamilienhäusern liegt er im niedrigen dreistelligen Bereich – deutlich unter dem, was der iSFP-Bonus bei der ersten Maßnahme zurückbringt.
Vorab selbst rechnen
Wie viel zahlt das BAFA zu Ihrer Sanierung?
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Zielgruppe
Für wen sich die Beratung lohnt
Die Förderlogik ist dieselbe, die Ausgangslage nicht. Wovon die Beratung im Einzelfall abhängt, steht auf den drei folgenden Seiten ausführlich.
Einfamilienhaus
Ein Höchstbetrag, ein Eigentümer, eine Entscheidung – dafür knapp bemessene Grenzen. Der Hebel liegt fast immer in der Reihenfolge: Wer Fassade und Fenster in einem Zug angeht, spart Gerüst und Anschlussarbeiten und kommt zugleich über die Schwelle für den erhöhten Höchstbetrag.
Mehrfamilienhaus
Jede weitere Wohneinheit hebt den Höchstbetrag – bei zwölf Einheiten auf 153.000 €, mit Sanierungsfahrplan auf 306.000 €. Genau diese Summen bleiben regelmäßig ungenutzt, weil Maßnahmen einzeln beantragt werden statt gebündelt.
Eigentümergemeinschaft
Hier entscheidet nicht die Technik, sondern der Beschluss. Wir bereiten Zahlen, Reihenfolge und Förderprognose so auf, dass die Eigentümerversammlung darüber abstimmen kann – und die Beauftragung nicht vor dem Antrag erfolgt.
Vor Ort
Was bei der Aufnahme tatsächlich untersucht wird
Eine Energieberatung ist keine Fragebogenauswertung. Der Termin vor Ort dauert je nach Objektgröße zwei bis vier Stunden, und in dieser Zeit wird das Gebäude systematisch durchgegangen – vom Keller bis zum Dachraum.
Gebäudehülle
- Aufbau und Stärke der Außenwände, soweit ohne Eingriff feststellbar – oft über Laibungen, Rollladenkästen oder Kellerabgänge.
- Dachkonstruktion und vorhandene Dämmung, Zustand von Unterspannbahn und Eindeckung.
- Fenster: Verglasungsart, Rahmenmaterial, Alter, Dichtungen und Anschlüsse.
- Kellerdecke, Bodenplatte und der Übergang zum beheizten Bereich.
- Wärmebrücken an Balkonen, Rollladenkästen, Attika und Heizkörpernischen.
Technik und Nutzung
- Wärmeerzeuger: Typ, Baujahr, Leistung, Zustand und tatsächliche Auslastung.
- Verteilung: Rohrdämmung, Pumpen, Regelung, hydraulischer Abgleich.
- Warmwasser: zentral oder dezentral, Speichergröße, Zirkulation.
- Lüftung und das Feuchteverhalten im Gebäude – vor jeder Dämmmaßnahme relevant.
- Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre im Abgleich mit dem rechnerischen Bedarf.
Der Abgleich zwischen berechnetem Bedarf und tatsächlichem Verbrauch ist dabei der aufschlussreichste Punkt. Weichen beide stark voneinander ab, liegt die Ursache selten in der Dämmung – häufiger in einer falsch eingestellten Anlage oder im Nutzerverhalten. Das zu wissen, bevor investiert wird, verändert die Prioritäten mitunter erheblich.
Häufige Fragen
Energieberatung – kurz beantwortet
Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße und Zahl der Wohneinheiten. Das BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten. Den Zuschuss beantragen wir für Sie; er wird direkt von unserer Rechnung abgezogen oder Ihnen ausgezahlt.
Nein, gefördert werden Einzelmaßnahmen auch ohne. Mit iSFP steigt aber der Höchstbetrag förderfähiger Kosten deutlich, und der Anteil oberhalb des Basisbetrags wird mit 20 statt 15 % gefördert. Bei Vorhaben ab etwa 30.000 € rechnet sich der Fahrplan deshalb fast immer.
Vom Vor-Ort-Termin bis zum fertigen Dokument vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig von Objektgröße und Unterlagenlage. Ein belastbarer Termin steht nach dem Erstgespräch.
Ja. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA liegen. Verträge mit Handwerksbetrieben sollten deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen mindestens fünf Jahre, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Für Neubauten und sehr junge Gebäude gelten andere Programme.
Nein. Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung und bewertet das Gebäude überschlägig – er begründet keine Förderfähigkeit. Die Energieberatung nimmt das Gebäude vor Ort auf und ist die Grundlage für Antrag und Planung. Da die Daten ohnehin erhoben werden, lässt sich der Ausweis günstig mitausstellen.
Nichts. Er verpflichtet zu nichts und behält seine Gültigkeit für den iSFP-Bonus auch dann, wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen oder die Reihenfolge über die Jahre anpassen.
Ja, im Rahmen der Aufnahme wird die Anlagentechnik mit betrachtet und im Fahrplan zeitlich auf die Hüllmaßnahmen abgestimmt. Der Heizungstausch selbst läuft über ein eigenes Förderprogramm mit eigenen Höchstbeträgen und ist in den Zahlen auf dieser Seite nicht enthalten.
Nein. Wir arbeiten unabhängig und erhalten keine Provisionen von ausführenden Betrieben oder Produktherstellern. Auf Wunsch prüfen wir Angebote, die Sie eingeholt haben, auf Förderfähigkeit und Vergleichbarkeit.
Für die Antragstellung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Sachverständiger erforderlich. Diese Eintragung liegt vor – ohne sie wäre eine Antragstellung nicht möglich.
Der Schwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet rund um Sulzbach (Taunus) und Frankfurt am Main, weil der Vor-Ort-Termin zur Beratung gehört. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Objekt etwas weiter entfernt liegt.
Passende Maßnahmen an der Gebäudehülle
Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet
Gepostet auf Google Tharshini R17. Juli, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Tolle Beratung, sehr freundlich und immer zuverlässig!Gepostet auf Google A. A24. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir waren mit der Beratung durch Herrn Kartal sehr zufrieden. Der iSFP wurde verständlich erklärt, die Kommunikation war schnell und zuverlässig, und wir haben uns bei allen Fragen rund um Sanierung und Förderung sehr gut betreut gefühlt. Klare Weiterempfehlung!Gepostet auf Google Imad A9. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr professionelle und zuverlässige Energieberatung. Herr Kartal hat sich viel Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und ist auf unsere Fragen eingegangen. Die Beratung war kompetent, transparent und angenehm. Man merkt, dass ihm die Zufriedenheit seiner Kunden wichtig ist. Klare Weiterempfehlung! 👍Gepostet auf Google Johannes F2. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein sehr gutes Gespräch mit vielen wertvollen Tipps und eingehenden Erklärungen. Herr Kartal nimmt sich sehr viel Zeit für das Gespräch. Ausgezeichnet!Gepostet auf Google Bianca1. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle und unkomplizierte Abwicklung der FörderanträgeGepostet auf Google Oliver P21. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr angenehmer, freundlicher und unkomplizierter Kontakt. Die Abwicklung erfolgte ehrlich, gewissenhaft und mit viel Engagement. Lobend hervorzuheben ist auch die damit verbundene Eigeninitiative bezüglich der Kontaktaufnahme zu dem beauftragen Dachbauer. Gute Kontakte und lange Erfahrung führten am Ende zu einem positiven Ergebnis. Nahezu immer erreichbar, geduldig und mit relativ klaren Anweisungen bezüglich der Vorgehensweise hat das Ganze zu einem sehr angenehmen Teamwork entstehen lassen. Mein lieber Herr Kartal, Dankeschön und weiter so. Ich hoffe, meine Bewertung hilft Ihnen und anderen Interessenten weiter. Alles Gute für Sie...Gepostet auf Google Fcc K17. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe den Energieberater Herrn Kartal über einen Dachdecker empfohlen bekommen. Und was soll ich sagen, so wie er sich von Anfang an gekümmert hat vor Ort und am Telefon, hätte ich nicht erwartet. Er hat mir die Förderungsbeantragung wirklich erleichtert. Zusätzlich hat er mir sogar noch eine zusätzliche Förderung empfohlen, von der ich gar nichts wusste. Als meine Dachsanierung in vollem Gang war hat er alles selbstständig mit dem Dachdecker im Hintergrund geregelt bezüglich der Vorschriften etc… Darüberhinaus kam er auch noch zu Vorort Besichtigung vorbei, um zu checken ob alles ordnungsgemäß läuft. Am Ende (mein Projekt ist jetzt so gut wie abgeschlossen) kann ich Herrn Kartal (Energieberatung Adler) wirklich nur weiterempfehlen. Im Prozess ist mir erstmal klar geworden, wie wichtig ein guter Energieberater ist, auf den man sich verlassen kann.Gepostet auf Google Musa A17. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben bei der Adler Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und wurden von Anfang bis Ende super begleitet. Herr Kartal hat uns bei der geplanten Dachsanierung fachlich und fördertechnisch enorm geholfen und war jederzeit erreichbar. Besonders positiv waren die ehrliche Beratung, die schnelle Kommunikation und die komplette Unterstützung bei den Förderungen. Man merkt sofort, dass hier echtes Fachwissen und praktische Erfahrung dahinterstecken. Klare Weiterempfehlung!Gepostet auf Google Eyüp R22. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Energieberater super kompetenter Ansprechpartner für meine Anfrage. Wollte schon Geld ausgeben, er konnte sehr viele Fragen beantworten und am Ende war ich sehr gut beraten. Ich wollte wissen ob und wie ich ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) benötige mit den ganzen Themen Wärmepumpe, Sanierung, Fenster, Dachsanierung oder Wärmedammung. Sehr kompetenter Ansprechpartner mit viel Fachwissen. Danke!Gepostet auf Google Mamadou22. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sachlich, competent, sehr hilbereit und aufgeschlosssen. Sehr empfehlenswerte Firma.Mehr laden
Sanierung geplant? Erst rechnen, dann beauftragen.
Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihr Vorhaben ein: welche Maßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge, mit welcher Förderung – und ob sich der Sanierungsfahrplan für Sie rechnet.