Energieberatung · Einfamilienhaus
Energieberatung für Ihr Einfamilienhaus
Beim Einfamilienhaus ist der Förderrahmen begrenzt – und schneller ausgeschöpft, als die meisten denken. Wer Dach, Fenster und Fassade in der falschen Reihenfolge beauftragt, verschenkt vierstellige Beträge. Wir legen die Reihenfolge fest, bevor das erste Gewerk vergeben wird.
- 30.000 € förderfähige Kosten – mit iSFP 60.000 €
- 6.000 € mehr Zuschuss im Rechenbeispiel unten
- Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet, keine Ferndiagnose
30.000 €
förderfähige Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik pro Kalenderjahr
60.000 €
wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
2.500 €
Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, zusätzlich zum Maßnahmentopf
Auf dieser Seite
Der entscheidende Punkt
Warum die Reihenfolge über die Förderung entscheidet
Dämmung, Fenster und Türen teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag von 30.000 € je Kalenderjahr. Eine Dachsanierung allein füllt den oft schon aus. Was darüber liegt, wird in diesem Antrag nicht mehr berücksichtigt.
Zwei Wege, den Rahmen zu vergrößern
- Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Der Höchstbetrag steigt auf 60.000 €, und der Anteil oberhalb von 30.000 € wird mit 20 statt 15 % gefördert.
- Über zwei Kalenderjahre verteilen: Im Folgejahr steht der Höchstbetrag erneut zur Verfügung. Sinnvoll, wenn die Gewerke ohnehin getrennt ausgeführt werden – aber nur, wenn kein zweites Gerüst nötig wird.
Welcher Weg günstiger ist, hängt von Umfang und Zeitplan ab. Genau das klären wir im Erstgespräch, bevor Sie den ersten Handwerker beauftragen.
Nachgerechnet
Ein Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, eine Wohneinheit. Geplant sind Dämmung und Fenster für zusammen 60.000 €, dazu Fachplanung und Baubegleitung.
60.000 € Sanierungskosten an der Gebäudehülle
- Ohne Sanierungsfahrplan: förderfähig sind 30.000 €, davon 15 % → 4.500 €
- Mit Sanierungsfahrplan: förderfähig sind 60.000 €, davon 15 % plus 5 % auf den Anteil über 30.000 € → 10.500 €
- Dazu Fachplanung und Baubegleitung: 2.000 €, Energieberatung: 650 €
Gesamtzuschuss 13.150 € statt 7.150 €. Der Sanierungsfahrplan bringt 6.000 € mehr – ein Vielfaches dessen, was er nach Abzug des BAFA-Zuschusses kostet.
Beispielrechnung nach den Konditionen mit Stand Juli 2026. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäude, Maßnahmen und Antragszeitpunkt ab.
Der teuerste Fehler beim Einfamilienhaus
Das Gerüst steht, das Dach ist neu gedeckt, die Rechnung ist bezahlt – und erst danach stellt sich heraus, dass der Antrag vor der Beauftragung hätte gestellt werden müssen. Oder dass wenige Zentimeter mehr Dämmstoff den Unterschied zwischen null und mehreren tausend Euro Zuschuss gemacht hätten. Beides lässt sich nachträglich nicht heilen: Die Förderung ist verloren, das Gerüst ist weg, und ein zweiter Aufbau kostet mehr als der entgangene Zuschuss. Deshalb gehört die Prüfung vor die Angebotseinholung – nicht dahinter.
Umfang
Was beim Einfamilienhaus typischerweise ansteht
Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, ergibt sich aus Bauzustand und Verbrauch – nicht aus einer Standardliste. Diese sechs kommen am häufigsten vor.
Dach und oberste Geschossdecke
Oft der größte Einzelposten und häufig der Auslöser: Wenn die Eindeckung ohnehin erneuert wird, muss die Dämmung mit.
Fassade
Größte zusammenhängende Fläche. Wirkt am stärksten auf den Verbrauch, verlangt aber Gerüst und saubere Anschlussdetails.
Fenster und Außentüren
Zählen zum selben Höchstbetrag wie die Dämmung, erhalten aber keinen WPB-Bonus.
Kellerdecke und Bodenplatte
Meist das beste Verhältnis von Kosten zu Einsparung, weil kein Gerüst nötig ist.
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Flächenheizung. Bis fünf Wohneinheiten förderfähig – beim Einfamilienhaus also immer.
Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Nach einer dichten Hülle bauphysikalisch meist sinnvoll, um Feuchteschäden vorzubeugen.
Einordnung
Was das Baujahr über den Bedarf verrät
Das Baujahr ersetzt keine Aufnahme, grenzt den Bedarf aber gut ein. Drei Gruppen decken die meisten Einfamilienhäuser im Rhein-Main-Gebiet ab.
Vor 1979
Gebaut vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Meist ungedämmte Außenwände, einfache oder frühe Isolierverglasung, oberste Geschossdecke offen. Hier ist der Einspareffekt am größten – und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mehrere Bauteile gleichzeitig anstehen. Für solche Gebäude lohnt sich der Sanierungsfahrplan fast immer, weil die Summe der Maßnahmen den Basis-Höchstbetrag deutlich übersteigt.
1979 bis 1995
Erste Dämmschichten vorhanden, nach heutigem Maßstab aber dünn. Typisch sind 4 bis 8 cm an der Fassade und Zweifachverglasung ohne Beschichtung. Häufig steht jetzt der zweite Sanierungszyklus an: Fenster am Ende ihrer Nutzungsdauer, Dacheindeckung mit 30 bis 40 Jahren. Die Frage ist hier weniger ob, sondern in welcher Reihenfolge.
Ab 1995
Grundsätzlich gedämmt, oft mit Dreifachverglasung ab den 2000er-Jahren. Der größte Hebel liegt hier meist nicht mehr in der Hülle, sondern in der Anlagentechnik: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Lüftung. Auch das ist förderfähig – mit deutlich kleineren Investitionen.
Gesetz und Förderung
Warum der gesetzliche Mindestschutz nicht reicht
Sobald ein Bauteil erneuert wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten das Bauteil danach höchstens haben darf. Diese Grenze ist eine Pflicht – kein Ziel.
Zwei Grenzwerte, die nicht identisch sind
- GEG-Mindestanforderung: der Wert, den das Bauteil nach der Sanierung gesetzlich einhalten muss.
- Förderfähiger Zielwert: der strengere Wert, ab dem das BAFA überhaupt einen Zuschuss zahlt.
Genau hier geht in der Praxis Geld verloren: Wer nur auf den gesetzlichen Mindestschutz ausführen lässt, erfüllt das Gesetz – und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Bei nahezu gleichen Baukosten, denn Gerüst, Anfahrt und Arbeitszeit bleiben identisch. Der Unterschied liegt oft nur in einigen Zentimetern Dämmstoff. Deshalb gehört der Zielwert festgelegt, bevor die Dämmung ausgeschrieben wird.
Ergebnis
Was im Sanierungsfahrplan tatsächlich steht
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein formloses Gutachten, sondern ein vom Bund vorgegebenes Format. Sie erhalten zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: einen Ergebnisbericht, der Ihr Gebäude einordnet, und eine Umsetzungshilfe, die Schritt für Schritt beschreibt, was wann zu tun ist.
Der Inhalt im Einzelnen
- Ist-Zustand je Bauteil: Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke und Bodenplatte werden einzeln bewertet – mit dem heutigen Wärmedurchgangskoeffizienten und dem Zustand der Konstruktion.
- Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Verteilung, Warmwasser und Lüftung, jeweils mit Alter, Zustand und Einordnung zum heutigen Stand der Technik.
- Maßnahmenpakete statt Einzelteile: Welche Arbeiten sinnvoll zusammengehören, weil sie dasselbe Gerüst, dieselbe Baustelle oder dieselbe Anschlussebene betreffen.
- Reihenfolge über mehrere Jahre: Was zuerst, was später – und warum diese Abfolge günstiger ist als eine andere.
- Energie- und CO₂-Einsparung je Schritt: nachvollziehbar gerechnet, nicht als Werbeaussage.
- Kostenschätzung und Förderübersicht: je Maßnahme, mit den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Fördersätzen und Höchstbeträgen.
Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die auch in drei Jahren noch trägt – und ein Dokument, das die Förderung jeder darin enthaltenen Maßnahme erhöht.
Einordnung
Energieausweis, Energieberatung, Sanierungsfahrplan
Drei Begriffe, die regelmäßig verwechselt werden – mit spürbaren Folgen. Wer einen Energieausweis online bestellt und glaubt, damit die Voraussetzung für Fördermittel geschaffen zu haben, stellt das erst fest, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Energieausweis
Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung. Bewertet das Gebäude überschlägig und macht es mit anderen vergleichbar. Er sagt nichts darüber, welche Maßnahme sich bei Ihnen lohnt.
Keine Fördervoraussetzung
Energieberatung
Aufnahme des Gebäudes vor Ort, fachliche Einordnung, konkrete Empfehlungen. Grundlage für jede weitere Entscheidung – und für die Antragstellung.
Nötig: eingetragener Sachverständiger
Sanierungsfahrplan (iSFP)
Standardisiertes Dokument mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung über mehrere Jahre. Vom Bund vorgegebenes Format, nicht frei gestaltet.
Freiwillig – erhöht Höchstbetrag und Satz
Der praktische Hinweis: Die Daten für den Energieausweis fallen bei der Aufnahme ohnehin an. Wer beides zusammen beauftragt, zahlt deutlich weniger als bei getrennter Vergabe.
Zusammenarbeit
Ablauf in fünf Schritten
- Erstgespräch: kostenfrei und unverbindlich. Wir klären Vorhaben, Budget und ob eine Förderung in Frage kommt.
- Vor-Ort-Termin: Aufnahme von Hülle, Anlagentechnik und Verbrauch am Objekt.
- Sanierungsfahrplan: Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung – schriftlich und nachvollziehbar.
- Förderantrag: Angebote auf Förderfähigkeit prüfen, Antrag fristgerecht vor der Beauftragung stellen.
- Baubegleitung: Ausführung kontrollieren und den Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung führen.
Erfahrungswerte
Was die Aufnahme beim Einfamilienhaus meist ergibt
Kein Haus gleicht dem anderen, drei Befunde wiederholen sich aber auffällig oft.
Die Heizung ist zu groß
Anlagen aus den 1990er- und 2000er-Jahren wurden auf den damaligen Zustand ausgelegt – häufig mit großzügigem Zuschlag. Nach zwei Fenstertauschgenerationen und einer gedämmten Geschossdecke passt die Leistung nicht mehr zum Bedarf. Die Anlage taktet, verschleißt schneller und verbraucht mehr, als sie müsste. Wer die Heizung erneuert, bevor die Hülle feststeht, wiederholt genau diesen Fehler – nur mit teurerer Technik.
Die günstigste Maßnahme wurde übersehen
Die Dämmung der obersten Geschossdecke kostet einen Bruchteil einer Fassadendämmung, ist meist in ein bis zwei Tagen erledigt und spart spürbar. Bei ungedämmten, nicht begehbaren Geschossdecken ist sie ohnehin gesetzlich nachzurüsten. Trotzdem steht sie selten am Anfang der Überlegungen – weil sie im Alltag nicht sichtbar ist.
Fenster wurden zu früh getauscht
Neue Fenster in einer ungedämmten Wand verschieben den kältesten Punkt der Konstruktion von der Scheibe in die Laibung – dorthin, wo Feuchtigkeit nicht mehr sichtbar kondensiert, sondern in der Wand bleibt. Deshalb gehören Fenstertausch und Fassadendämmung in dieselbe Planung, auch wenn sie Jahre auseinanderliegen dürfen.
Voraussetzungen
Wann eine Förderung überhaupt möglich ist
Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.
Das muss erfüllt sein
- Gebäude mindestens fünf Jahre alt, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.
- Antrag vor Vorhabenbeginn. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung endgültig – das lässt sich nachträglich nicht heilen.
- Eingetragener Sachverständiger. Die Antragstellung erfordert einen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführten Experten.
- Technische Mindestanforderungen je Bauteil und Gewerk, nachzuweisen über den Verwendungsnachweis nach Abschluss.
Was wir für die Aufnahme brauchen
- Baupläne, soweit vorhanden – Grundrisse, Schnitte, Ansichten.
- Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser.
- Angaben zu früheren Sanierungen: was wann gemacht wurde, idealerweise mit Rechnungen.
- Daten zur Heizung: Typ, Baujahr, letzte Wartung.
Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir nehmen fehlende Angaben vor Ort auf. Vollständige Unterlagen verkürzen aber die Bearbeitungszeit spürbar.
Zeitpunkt
Warum der Antragszeitpunkt über die Höhe entscheidet
Für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das Datum der Bewilligung und erst recht nicht der Baubeginn. Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus.
- Der Antrag muss vor der Beauftragung liegen. Verträge mit Handwerksbetrieben schließen Sie deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – der Vertrag wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt, oder er entfällt, falls sie ausbleibt.
- Konditionen ändern sich. Fördersätze, Höchstbeträge und technische Anforderungen werden regelmäßig angepasst. Wer ein Vorhaben über mehrere Jahre plant, sollte wissen, welche Stufe zu welchem Zeitpunkt gilt.
Im Erstgespräch prüfen wir die tagesaktuelle Lage für Ihr Objekt und legen fest, wann der Antrag sinnvollerweise gestellt wird.
Stand Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.
Budget
Was die Beratung kostet
Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße und Umfang der Aufnahme. Vom förderfähigen Anteil übernimmt das BAFA die Hälfte – den Antrag dafür stellen wir.
So setzt sich der Eigenanteil zusammen
- Beratungshonorar – abhängig von Gebäude und Aufnahmeumfang
- abzüglich 50 % BAFA-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
- gedeckelt auf 650 € Zuschuss bei einer oder zwei Wohneinheiten
Was bleibt, ist der Eigenanteil. Gemessen an den 6.000 € aus dem Rechenbeispiel oben amortisiert er sich bereits mit der ersten Maßnahme.
Vorab selbst rechnen
Wie viel zahlt das BAFA zu Ihrer Sanierung?
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Häufige Fragen
Einfamilienhaus – kurz beantwortet
Der iSFP-Bonus wirkt erst auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Bleiben Ihre Maßnahmen darunter, bringt er rechnerisch keinen zusätzlichen Zuschuss auf die Einzelmaßnahme. Er liefert dann aber weiterhin die Reihenfolge und die Förderprüfung – und die Beratung selbst wird mit 50 % gefördert.
Ja. Der Höchstbetrag gilt je Kalenderjahr und Antrag. Wer im Folgejahr erneut beantragt, hat wieder den vollen Rahmen. Das lohnt sich aber nur, wenn dadurch kein zweites Gerüst oder doppelte Anfahrten entstehen – sonst frisst die Ausführung den Fördervorteil auf.
Nein. Der Austausch der Heizung läuft über ein eigenes Programm mit eigenen Höchstbeträgen und wird von uns getrennt betrachtet. Die Heizungsoptimierung dagegen – hydraulischer Abgleich, Pumpentausch – gehört in den gemeinsamen Topf mit Dämmung und Fenstern.
Ja, zwingend. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Verträge mit Handwerksbetrieben sollten deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung.
Ja. Dafür gibt es einen eigenen Fördertopf: 50 % der Kosten, förderfähig sind bei ein oder zwei Wohneinheiten maximal 5.000 € – also bis zu 2.500 € Zuschuss. Dieser Betrag wird nicht auf den Höchstbetrag Ihrer Sanierungsmaßnahmen angerechnet.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Neubauten fallen unter andere Programme. Bei Häusern kurz über dieser Grenze prüfen wir das Datum vor der Antragstellung.
Für die Förderung nicht. Pflicht wird er bei Verkauf oder Neuvermietung. Da die nötigen Daten bei der Aufnahme ohnehin erhoben werden, lässt er sich im Zuge der Beratung mit erstellen – deutlich günstiger als separat beauftragt.
Nichts. Der Sanierungsfahrplan verpflichtet zu nichts. Er behält seine Gültigkeit für den iSFP-Bonus auch dann, wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen oder sich die Reihenfolge im Lauf der Jahre ändert.
Passende Maßnahmen an der Gebäudehülle
Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet
Gepostet auf Google Tharshini R17. Juli, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Tolle Beratung, sehr freundlich und immer zuverlässig!Gepostet auf Google A. A24. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir waren mit der Beratung durch Herrn Kartal sehr zufrieden. Der iSFP wurde verständlich erklärt, die Kommunikation war schnell und zuverlässig, und wir haben uns bei allen Fragen rund um Sanierung und Förderung sehr gut betreut gefühlt. Klare Weiterempfehlung!Gepostet auf Google Imad A9. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr professionelle und zuverlässige Energieberatung. Herr Kartal hat sich viel Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und ist auf unsere Fragen eingegangen. Die Beratung war kompetent, transparent und angenehm. Man merkt, dass ihm die Zufriedenheit seiner Kunden wichtig ist. Klare Weiterempfehlung! 👍Gepostet auf Google Johannes F2. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein sehr gutes Gespräch mit vielen wertvollen Tipps und eingehenden Erklärungen. Herr Kartal nimmt sich sehr viel Zeit für das Gespräch. Ausgezeichnet!Gepostet auf Google Bianca1. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Schnelle und unkomplizierte Abwicklung der FörderanträgeGepostet auf Google Oliver P21. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr angenehmer, freundlicher und unkomplizierter Kontakt. Die Abwicklung erfolgte ehrlich, gewissenhaft und mit viel Engagement. Lobend hervorzuheben ist auch die damit verbundene Eigeninitiative bezüglich der Kontaktaufnahme zu dem beauftragen Dachbauer. Gute Kontakte und lange Erfahrung führten am Ende zu einem positiven Ergebnis. Nahezu immer erreichbar, geduldig und mit relativ klaren Anweisungen bezüglich der Vorgehensweise hat das Ganze zu einem sehr angenehmen Teamwork entstehen lassen. Mein lieber Herr Kartal, Dankeschön und weiter so. Ich hoffe, meine Bewertung hilft Ihnen und anderen Interessenten weiter. Alles Gute für Sie...Gepostet auf Google Fcc K17. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe den Energieberater Herrn Kartal über einen Dachdecker empfohlen bekommen. Und was soll ich sagen, so wie er sich von Anfang an gekümmert hat vor Ort und am Telefon, hätte ich nicht erwartet. Er hat mir die Förderungsbeantragung wirklich erleichtert. Zusätzlich hat er mir sogar noch eine zusätzliche Förderung empfohlen, von der ich gar nichts wusste. Als meine Dachsanierung in vollem Gang war hat er alles selbstständig mit dem Dachdecker im Hintergrund geregelt bezüglich der Vorschriften etc… Darüberhinaus kam er auch noch zu Vorort Besichtigung vorbei, um zu checken ob alles ordnungsgemäß läuft. Am Ende (mein Projekt ist jetzt so gut wie abgeschlossen) kann ich Herrn Kartal (Energieberatung Adler) wirklich nur weiterempfehlen. Im Prozess ist mir erstmal klar geworden, wie wichtig ein guter Energieberater ist, auf den man sich verlassen kann.Gepostet auf Google Musa A17. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir haben bei der Adler Energieberatung einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und wurden von Anfang bis Ende super begleitet. Herr Kartal hat uns bei der geplanten Dachsanierung fachlich und fördertechnisch enorm geholfen und war jederzeit erreichbar. Besonders positiv waren die ehrliche Beratung, die schnelle Kommunikation und die komplette Unterstützung bei den Förderungen. Man merkt sofort, dass hier echtes Fachwissen und praktische Erfahrung dahinterstecken. Klare Weiterempfehlung!Gepostet auf Google Eyüp R22. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Energieberater super kompetenter Ansprechpartner für meine Anfrage. Wollte schon Geld ausgeben, er konnte sehr viele Fragen beantworten und am Ende war ich sehr gut beraten. Ich wollte wissen ob und wie ich ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) benötige mit den ganzen Themen Wärmepumpe, Sanierung, Fenster, Dachsanierung oder Wärmedammung. Sehr kompetenter Ansprechpartner mit viel Fachwissen. Danke!Gepostet auf Google Mamadou22. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sachlich, competent, sehr hilbereit und aufgeschlosssen. Sehr empfehlenswerte Firma.Mehr laden
Einfamilienhaus sanieren? Erst rechnen, dann beauftragen.
Im kostenfreien Erstgespräch legen wir die Reihenfolge fest und prüfen, ob sich der Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben rechnet.