Energieberatung für Ihr Einfamilienhaus. KI-generiert.

Energieberatung · Einfamilienhaus

Energieberatung für Ihr Einfamilienhaus

Beim Einfamilienhaus ist der Förderrahmen begrenzt – und schneller ausgeschöpft, als die meisten denken. Wer Dach, Fenster und Fassade in der falschen Reihenfolge beauftragt, verschenkt vierstellige Beträge. Wir legen die Reihenfolge fest, bevor das erste Gewerk vergeben wird.

30.000 €

förderfähige Kosten für Gebäudehülle und Anlagentechnik pro Kalenderjahr

60.000 €

wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt

2.500 €

Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, zusätzlich zum Maßnahmentopf

Der entscheidende Punkt

Warum die Reihenfolge über die Förderung entscheidet

Dämmung, Fenster und Türen teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag von 30.000 € je Kalenderjahr. Eine Dachsanierung allein füllt den oft schon aus. Was darüber liegt, wird in diesem Antrag nicht mehr berücksichtigt.

Zwei Wege, den Rahmen zu vergrößern

Welcher Weg günstiger ist, hängt von Umfang und Zeitplan ab. Genau das klären wir im Erstgespräch, bevor Sie den ersten Handwerker beauftragen.

Nachgerechnet

Ein Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, eine Wohneinheit. Geplant sind Dämmung und Fenster für zusammen 60.000 €, dazu Fachplanung und Baubegleitung.

60.000 € Sanierungskosten an der Gebäudehülle

Gesamtzuschuss 13.150 € statt 7.150 €. Der Sanierungsfahrplan bringt 6.000 € mehr – ein Vielfaches dessen, was er nach Abzug des BAFA-Zuschusses kostet.

Beispielrechnung nach den Konditionen mit Stand Juli 2026. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäude, Maßnahmen und Antragszeitpunkt ab.

Der teuerste Fehler beim Einfamilienhaus

Das Gerüst steht, das Dach ist neu gedeckt, die Rechnung ist bezahlt – und erst danach stellt sich heraus, dass der Antrag vor der Beauftragung hätte gestellt werden müssen. Oder dass wenige Zentimeter mehr Dämmstoff den Unterschied zwischen null und mehreren tausend Euro Zuschuss gemacht hätten. Beides lässt sich nachträglich nicht heilen: Die Förderung ist verloren, das Gerüst ist weg, und ein zweiter Aufbau kostet mehr als der entgangene Zuschuss. Deshalb gehört die Prüfung vor die Angebotseinholung – nicht dahinter.

Umfang

Was beim Einfamilienhaus typischerweise ansteht

Welche Maßnahme zuerst sinnvoll ist, ergibt sich aus Bauzustand und Verbrauch – nicht aus einer Standardliste. Diese sechs kommen am häufigsten vor.

Dach und oberste Geschossdecke

Oft der größte Einzelposten und häufig der Auslöser: Wenn die Eindeckung ohnehin erneuert wird, muss die Dämmung mit.

Fassade

Größte zusammenhängende Fläche. Wirkt am stärksten auf den Verbrauch, verlangt aber Gerüst und saubere Anschlussdetails.

Fenster und Außentüren

Zählen zum selben Höchstbetrag wie die Dämmung, erhalten aber keinen WPB-Bonus.

Kellerdecke und Bodenplatte

Meist das beste Verhältnis von Kosten zu Einsparung, weil kein Gerüst nötig ist.

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Flächenheizung. Bis fünf Wohneinheiten förderfähig – beim Einfamilienhaus also immer.

Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Nach einer dichten Hülle bauphysikalisch meist sinnvoll, um Feuchteschäden vorzubeugen.

Einordnung

Was das Baujahr über den Bedarf verrät

Das Baujahr ersetzt keine Aufnahme, grenzt den Bedarf aber gut ein. Drei Gruppen decken die meisten Einfamilienhäuser im Rhein-Main-Gebiet ab.

Vor 1979

Gebaut vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Meist ungedämmte Außenwände, einfache oder frühe Isolierverglasung, oberste Geschossdecke offen. Hier ist der Einspareffekt am größten – und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mehrere Bauteile gleichzeitig anstehen. Für solche Gebäude lohnt sich der Sanierungsfahrplan fast immer, weil die Summe der Maßnahmen den Basis-Höchstbetrag deutlich übersteigt.

1979 bis 1995

Erste Dämmschichten vorhanden, nach heutigem Maßstab aber dünn. Typisch sind 4 bis 8 cm an der Fassade und Zweifachverglasung ohne Beschichtung. Häufig steht jetzt der zweite Sanierungszyklus an: Fenster am Ende ihrer Nutzungsdauer, Dacheindeckung mit 30 bis 40 Jahren. Die Frage ist hier weniger ob, sondern in welcher Reihenfolge.

Ab 1995

Grundsätzlich gedämmt, oft mit Dreifachverglasung ab den 2000er-Jahren. Der größte Hebel liegt hier meist nicht mehr in der Hülle, sondern in der Anlagentechnik: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Lüftung. Auch das ist förderfähig – mit deutlich kleineren Investitionen.

Gesetz und Förderung

Warum der gesetzliche Mindestschutz nicht reicht

Sobald ein Bauteil erneuert wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten das Bauteil danach höchstens haben darf. Diese Grenze ist eine Pflicht – kein Ziel.

Zwei Grenzwerte, die nicht identisch sind

Genau hier geht in der Praxis Geld verloren: Wer nur auf den gesetzlichen Mindestschutz ausführen lässt, erfüllt das Gesetz – und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Bei nahezu gleichen Baukosten, denn Gerüst, Anfahrt und Arbeitszeit bleiben identisch. Der Unterschied liegt oft nur in einigen Zentimetern Dämmstoff. Deshalb gehört der Zielwert festgelegt, bevor die Dämmung ausgeschrieben wird.

Ergebnis

Was im Sanierungsfahrplan tatsächlich steht

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein formloses Gutachten, sondern ein vom Bund vorgegebenes Format. Sie erhalten zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: einen Ergebnisbericht, der Ihr Gebäude einordnet, und eine Umsetzungshilfe, die Schritt für Schritt beschreibt, was wann zu tun ist.

Der Inhalt im Einzelnen

Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die auch in drei Jahren noch trägt – und ein Dokument, das die Förderung jeder darin enthaltenen Maßnahme erhöht.

Einordnung

Energieausweis, Energieberatung, Sanierungsfahrplan

Drei Begriffe, die regelmäßig verwechselt werden – mit spürbaren Folgen. Wer einen Energieausweis online bestellt und glaubt, damit die Voraussetzung für Fördermittel geschaffen zu haben, stellt das erst fest, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Energieausweis

Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung. Bewertet das Gebäude überschlägig und macht es mit anderen vergleichbar. Er sagt nichts darüber, welche Maßnahme sich bei Ihnen lohnt.

Keine Fördervoraussetzung

Energieberatung

Aufnahme des Gebäudes vor Ort, fachliche Einordnung, konkrete Empfehlungen. Grundlage für jede weitere Entscheidung – und für die Antragstellung.

Nötig: eingetragener Sachverständiger

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Standardisiertes Dokument mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung über mehrere Jahre. Vom Bund vorgegebenes Format, nicht frei gestaltet.

Freiwillig – erhöht Höchstbetrag und Satz

Der praktische Hinweis: Die Daten für den Energieausweis fallen bei der Aufnahme ohnehin an. Wer beides zusammen beauftragt, zahlt deutlich weniger als bei getrennter Vergabe.

Zusammenarbeit

Ablauf in fünf Schritten

Erfahrungswerte

Was die Aufnahme beim Einfamilienhaus meist ergibt

Kein Haus gleicht dem anderen, drei Befunde wiederholen sich aber auffällig oft.

Die Heizung ist zu groß

Anlagen aus den 1990er- und 2000er-Jahren wurden auf den damaligen Zustand ausgelegt – häufig mit großzügigem Zuschlag. Nach zwei Fenstertauschgenerationen und einer gedämmten Geschossdecke passt die Leistung nicht mehr zum Bedarf. Die Anlage taktet, verschleißt schneller und verbraucht mehr, als sie müsste. Wer die Heizung erneuert, bevor die Hülle feststeht, wiederholt genau diesen Fehler – nur mit teurerer Technik.

Die günstigste Maßnahme wurde übersehen

Die Dämmung der obersten Geschossdecke kostet einen Bruchteil einer Fassadendämmung, ist meist in ein bis zwei Tagen erledigt und spart spürbar. Bei ungedämmten, nicht begehbaren Geschossdecken ist sie ohnehin gesetzlich nachzurüsten. Trotzdem steht sie selten am Anfang der Überlegungen – weil sie im Alltag nicht sichtbar ist.

Fenster wurden zu früh getauscht

Neue Fenster in einer ungedämmten Wand verschieben den kältesten Punkt der Konstruktion von der Scheibe in die Laibung – dorthin, wo Feuchtigkeit nicht mehr sichtbar kondensiert, sondern in der Wand bleibt. Deshalb gehören Fenstertausch und Fassadendämmung in dieselbe Planung, auch wenn sie Jahre auseinanderliegen dürfen.

Voraussetzungen

Wann eine Förderung überhaupt möglich ist

Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.

Das muss erfüllt sein

Was wir für die Aufnahme brauchen

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir nehmen fehlende Angaben vor Ort auf. Vollständige Unterlagen verkürzen aber die Bearbeitungszeit spürbar.

Zeitpunkt

Warum der Antragszeitpunkt über die Höhe entscheidet

Für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das Datum der Bewilligung und erst recht nicht der Baubeginn. Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus.

Im Erstgespräch prüfen wir die tagesaktuelle Lage für Ihr Objekt und legen fest, wann der Antrag sinnvollerweise gestellt wird.

Stand Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Budget

Was die Beratung kostet

Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße und Umfang der Aufnahme. Vom förderfähigen Anteil übernimmt das BAFA die Hälfte – den Antrag dafür stellen wir.

So setzt sich der Eigenanteil zusammen

Was bleibt, ist der Eigenanteil. Gemessen an den 6.000 € aus dem Rechenbeispiel oben amortisiert er sich bereits mit der ersten Maßnahme.

Vorab selbst rechnen

Wie viel zahlt das BAFA zu Ihrer Sanierung?

Maßnahmen auswählen, Kosten eintragen, Zuschuss und Eigenanteil sehen – in zwei Minuten.

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Häufige Fragen

Einfamilienhaus – kurz beantwortet

Der iSFP-Bonus wirkt erst auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Bleiben Ihre Maßnahmen darunter, bringt er rechnerisch keinen zusätzlichen Zuschuss auf die Einzelmaßnahme. Er liefert dann aber weiterhin die Reihenfolge und die Förderprüfung – und die Beratung selbst wird mit 50 % gefördert.

Ja. Der Höchstbetrag gilt je Kalenderjahr und Antrag. Wer im Folgejahr erneut beantragt, hat wieder den vollen Rahmen. Das lohnt sich aber nur, wenn dadurch kein zweites Gerüst oder doppelte Anfahrten entstehen – sonst frisst die Ausführung den Fördervorteil auf.

Nein. Der Austausch der Heizung läuft über ein eigenes Programm mit eigenen Höchstbeträgen und wird von uns getrennt betrachtet. Die Heizungsoptimierung dagegen – hydraulischer Abgleich, Pumpentausch – gehört in den gemeinsamen Topf mit Dämmung und Fenstern.

Ja, zwingend. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Verträge mit Handwerksbetrieben sollten deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Wer zuerst beauftragt, verliert die Förderung.

Ja. Dafür gibt es einen eigenen Fördertopf: 50 % der Kosten, förderfähig sind bei ein oder zwei Wohneinheiten maximal 5.000 € – also bis zu 2.500 € Zuschuss. Dieser Betrag wird nicht auf den Höchstbetrag Ihrer Sanierungsmaßnahmen angerechnet.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Neubauten fallen unter andere Programme. Bei Häusern kurz über dieser Grenze prüfen wir das Datum vor der Antragstellung.

Für die Förderung nicht. Pflicht wird er bei Verkauf oder Neuvermietung. Da die nötigen Daten bei der Aufnahme ohnehin erhoben werden, lässt er sich im Zuge der Beratung mit erstellen – deutlich günstiger als separat beauftragt.

Nichts. Der Sanierungsfahrplan verpflichtet zu nichts. Er behält seine Gültigkeit für den iSFP-Bonus auch dann, wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen oder sich die Reihenfolge im Lauf der Jahre ändert.

Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet

Einfamilienhaus sanieren? Erst rechnen, dann beauftragen.

Im kostenfreien Erstgespräch legen wir die Reihenfolge fest und prüfen, ob sich der Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben rechnet.