Energieberatung. KI-generiert.

Energieberatung · Rhein-Main-Gebiet

Energieberatung für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Sie wollen sanieren, aber erst wissen, was sinnvoll ist und was der Staat dazugibt. Wir nehmen Ihr Gebäude auf, erstellen den individuellen Sanierungsfahrplan und übernehmen die Förderanträge – von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung.

50 %

Zuschuss auf die Energieberatung, direkt vom BAFA

+5 %

zusätzliche Förderung auf jede Sanierungsmaßnahme mit iSFP

650 €

Höchstzuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten

Leistung

Was eine Energieberatung leistet

Am Anfang steht keine Empfehlung, sondern eine Aufnahme. Erst wenn Bauzustand, Verbrauch und Ziele auf dem Tisch liegen, lässt sich sagen, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge sinnvoll ist – und welche Förderung dafür in Frage kommt.

Aufnahme vor Ort

Wir erfassen Hülle, Anlagentechnik und Verbrauch am Objekt. Keine Ferndiagnose nach Fragebogen.

Sanierungsfahrplan

Der iSFP zeigt Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung – als Fahrplan über mehrere Jahre.

Förderung und Antrag

Wir prüfen jede Maßnahme auf Förderfähigkeit und stellen die Anträge fristgerecht vor Beauftragung.

Wirtschaftlichkeit

Was kostet die Maßnahme, was bleibt nach Förderung, wann rechnet sie sich? Mit Zahlen statt Bauchgefühl.

Baubegleitung

Ausschreibung, Angebotsprüfung und Kontrolle der Ausführung – damit die Förderbedingungen eingehalten werden.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss erstellen wir den Nachweis, ohne den die Förderung nicht ausgezahlt wird.

Gesetz und Förderung

Warum der gesetzliche Mindestschutz nicht reicht

Sobald ein Bauteil erneuert wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten das Bauteil danach höchstens haben darf. Diese Grenze ist eine Pflicht – kein Ziel.

Zwei Grenzwerte, die nicht identisch sind

Genau hier geht in der Praxis Geld verloren: Wer nur auf den gesetzlichen Mindestschutz ausführen lässt, erfüllt das Gesetz – und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Bei nahezu gleichen Baukosten, denn Gerüst, Anfahrt und Arbeitszeit bleiben identisch. Der Unterschied liegt oft nur in einigen Zentimetern Dämmstoff. Deshalb gehört der Zielwert festgelegt, bevor gebaut wird ausgeschrieben wird.

Der teuerste Fehler

Er passiert fast immer in derselben Reihenfolge: Angebot einholen, Auftrag erteilen, Handwerker anfangen lassen – und danach nach der Förderung fragen. Zu diesem Zeitpunkt ist sie endgültig verloren, denn der Antrag muss vor der Beauftragung vorliegen. Es gibt keine Nachsicht, keine Härtefallregelung und keinen Weg zurück. Der zweite Klassiker ist teurer, aber unauffälliger: nach dem gesetzlichen Mindestmaß bauen zu lassen und deshalb unter dem förderfähigen Zielwert zu bleiben. Die Rechnung ist dieselbe, der Zuschuss fällt weg. Beide Fehler kosten mehr, als eine Beratung je kostet – und beide sind mit einem Telefonat zu vermeiden.

Der entscheidende Punkt

Warum sich der Sanierungsfahrplan rechnet

Der iSFP ist nicht nur ein Beratungsdokument. Er verändert die Förderung jeder einzelnen Maßnahme, die Sie danach umsetzen – und zwar in zwei Stufen.

Ein Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Dämmung und Fenster für zusammen 60.000 €:

Der Unterschied beträgt 6.000 €. Die Beratung selbst kostet Sie nach Abzug des BAFA-Zuschusses einen Bruchteil davon.

Beispielrechnung für eine Wohneinheit nach den Konditionen mit Stand Juli 2026. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäude, Maßnahmen und Antragszeitpunkt ab.

Ergebnis

Was im Sanierungsfahrplan tatsächlich steht

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein formloses Gutachten, sondern ein vom Bund vorgegebenes Format. Sie erhalten zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: einen Ergebnisbericht, der Ihr Gebäude einordnet, und eine Umsetzungshilfe, die Schritt für Schritt beschreibt, was wann zu tun ist.

Der Inhalt im Einzelnen

Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die auch in drei Jahren noch trägt – und ein Dokument, das die Förderung jeder darin enthaltenen Maßnahme erhöht.

Einordnung

Energieausweis, Energieberatung, Sanierungsfahrplan

Drei Begriffe, die regelmäßig verwechselt werden – mit spürbaren Folgen. Wer einen Energieausweis online bestellt und glaubt, damit die Voraussetzung für Fördermittel geschaffen zu haben, stellt das erst fest, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Energieausweis

Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung. Bewertet das Gebäude überschlägig und macht es mit anderen vergleichbar. Er sagt nichts darüber, welche Maßnahme sich bei Ihnen lohnt.

Keine Fördervoraussetzung

Energieberatung

Aufnahme des Gebäudes vor Ort, fachliche Einordnung, konkrete Empfehlungen. Grundlage für jede weitere Entscheidung – und für die Antragstellung.

Nötig: eingetragener Sachverständiger

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Standardisiertes Dokument mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung über mehrere Jahre. Vom Bund vorgegebenes Format, nicht frei gestaltet.

Freiwillig – erhöht Höchstbetrag und Satz

Der praktische Hinweis: Die Daten für den Energieausweis fallen bei der Aufnahme ohnehin an. Wer beides zusammen beauftragt, zahlt deutlich weniger als bei getrennter Vergabe.

Zusammenarbeit

Ablauf in fünf Schritten

Voraussetzungen

Wann eine Förderung überhaupt möglich ist

Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.

Das muss erfüllt sein

Was wir für die Aufnahme brauchen

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir nehmen fehlende Angaben vor Ort auf. Vollständige Unterlagen verkürzen aber die Bearbeitungszeit spürbar.

Zeitpunkt

Warum der Antragszeitpunkt über die Höhe entscheidet

Für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das Datum der Bewilligung und erst recht nicht der Baubeginn. Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus.

Im Erstgespräch prüfen wir die tagesaktuelle Lage für Ihr Objekt und legen fest, wann der Antrag sinnvollerweise gestellt wird.

Stand Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Budget

Was eine Energieberatung kostet

Der Preis richtet sich nach Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten und Umfang der Aufnahme. Vom Honorar übernimmt das BAFA die Hälfte – den Antrag dafür stellen wir.

So setzt sich der Eigenanteil zusammen

Was bleibt, ist der Eigenanteil. Bei den meisten Ein- und Zweifamilienhäusern liegt er im niedrigen dreistelligen Bereich – deutlich unter dem, was der iSFP-Bonus bei der ersten Maßnahme zurückbringt.

Vorab selbst rechnen

Wie viel zahlt das BAFA zu Ihrer Sanierung?

Wählen Sie Ihre geplanten Maßnahmen, tragen Sie die Kosten ein und sehen Sie in zwei Minuten Ihren möglichen Zuschuss und Ihren Eigenanteil.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser

Zielgruppe

Für wen sich die Beratung lohnt

Die Förderlogik ist dieselbe, die Ausgangslage nicht. Wovon die Beratung im Einzelfall abhängt, steht auf den drei folgenden Seiten ausführlich.

Einfamilienhaus

Ein Höchstbetrag, ein Eigentümer, eine Entscheidung – dafür knapp bemessene Grenzen. Der Hebel liegt fast immer in der Reihenfolge: Wer Fassade und Fenster in einem Zug angeht, spart Gerüst und Anschlussarbeiten und kommt zugleich über die Schwelle für den erhöhten Höchstbetrag.

Mehrfamilienhaus

Jede weitere Wohneinheit hebt den Höchstbetrag – bei zwölf Einheiten auf 153.000 €, mit Sanierungsfahrplan auf 306.000 €. Genau diese Summen bleiben regelmäßig ungenutzt, weil Maßnahmen einzeln beantragt werden statt gebündelt.

Eigentümergemeinschaft

Hier entscheidet nicht die Technik, sondern der Beschluss. Wir bereiten Zahlen, Reihenfolge und Förderprognose so auf, dass die Eigentümerversammlung darüber abstimmen kann – und die Beauftragung nicht vor dem Antrag erfolgt.

Vor Ort

Was bei der Aufnahme tatsächlich untersucht wird

Eine Energieberatung ist keine Fragebogenauswertung. Der Termin vor Ort dauert je nach Objektgröße zwei bis vier Stunden, und in dieser Zeit wird das Gebäude systematisch durchgegangen – vom Keller bis zum Dachraum.

Gebäudehülle

Technik und Nutzung

Der Abgleich zwischen berechnetem Bedarf und tatsächlichem Verbrauch ist dabei der aufschlussreichste Punkt. Weichen beide stark voneinander ab, liegt die Ursache selten in der Dämmung – häufiger in einer falsch eingestellten Anlage oder im Nutzerverhalten. Das zu wissen, bevor investiert wird, verändert die Prioritäten mitunter erheblich.

Häufige Fragen

Energieberatung – kurz beantwortet

Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße und Zahl der Wohneinheiten. Das BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten. Den Zuschuss beantragen wir für Sie; er wird direkt von unserer Rechnung abgezogen oder Ihnen ausgezahlt.

Nein, gefördert werden Einzelmaßnahmen auch ohne. Mit iSFP steigt aber der Höchstbetrag förderfähiger Kosten deutlich, und der Anteil oberhalb des Basisbetrags wird mit 20 statt 15 % gefördert. Bei Vorhaben ab etwa 30.000 € rechnet sich der Fahrplan deshalb fast immer.

Vom Vor-Ort-Termin bis zum fertigen Dokument vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig von Objektgröße und Unterlagenlage. Ein belastbarer Termin steht nach dem Erstgespräch.

Ja. Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA liegen. Verträge mit Handwerksbetrieben sollten deshalb mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen mindestens fünf Jahre, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Für Neubauten und sehr junge Gebäude gelten andere Programme.

Nein. Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung und bewertet das Gebäude überschlägig – er begründet keine Förderfähigkeit. Die Energieberatung nimmt das Gebäude vor Ort auf und ist die Grundlage für Antrag und Planung. Da die Daten ohnehin erhoben werden, lässt sich der Ausweis günstig mitausstellen.

Nichts. Er verpflichtet zu nichts und behält seine Gültigkeit für den iSFP-Bonus auch dann, wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus umsetzen oder die Reihenfolge über die Jahre anpassen.

Ja, im Rahmen der Aufnahme wird die Anlagentechnik mit betrachtet und im Fahrplan zeitlich auf die Hüllmaßnahmen abgestimmt. Der Heizungstausch selbst läuft über ein eigenes Förderprogramm mit eigenen Höchstbeträgen und ist in den Zahlen auf dieser Seite nicht enthalten.

Nein. Wir arbeiten unabhängig und erhalten keine Provisionen von ausführenden Betrieben oder Produktherstellern. Auf Wunsch prüfen wir Angebote, die Sie eingeholt haben, auf Förderfähigkeit und Vergleichbarkeit.

Für die Antragstellung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Sachverständiger erforderlich. Diese Eintragung liegt vor – ohne sie wäre eine Antragstellung nicht möglich.

Der Schwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet rund um Sulzbach (Taunus) und Frankfurt am Main, weil der Vor-Ort-Termin zur Beratung gehört. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Objekt etwas weiter entfernt liegt.

Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet

Sanierung geplant? Erst rechnen, dann beauftragen.

Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihr Vorhaben ein: welche Maßnahmen sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge, mit welcher Förderung – und ob sich der Sanierungsfahrplan für Sie rechnet.