Mehmet Mert Kartal · Geschäftsführer & Gebäudeenergieberater für Wohngebäude · Sulzbach (Taunus)

Energieberatung · Eigentümergemeinschaft

Energieberatung für Ihre Eigentümergemeinschaft

In der WEG hängt an einer Sanierung mehr als die Technik: Die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen verteilt, die Förderung ebenfalls – und vor dem Förderantrag steht ein Beschluss. Wir liefern die Zahlen, mit denen die Eigentümerversammlung entscheiden kann.

153.000 €

förderfähige Kosten bei zwölf Wohneinheiten, pro Kalenderjahr

306.000 €

wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt

10.000 €

Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung, aus einem eigenen Topf

Der entscheidende Punkt

Wie Kosten und Zuschüsse verteilt werden

Die förderfähigen Kosten werden nicht je Eigentümer, sondern für das gesamte Gebäude ermittelt. Erst danach wird nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt.

Drei Punkte, die den Unterschied machen

Nachgerechnet

Ein Rechenbeispiel

Zwölf Wohneinheiten, Dämmung und Fenster für zusammen 420.000 €, dazu Fachplanung und Baubegleitung.

420.000 € Sanierungskosten an der Gebäudehülle

Gesamtzuschuss 63.200 € statt 33.800 €. Bei gleichen Miteigentumsanteilen entfallen davon rechnerisch rund 5.270 € auf jede Wohneinheit.

Beispielrechnung bei gleichmäßiger Verteilung nach den Konditionen mit Stand Juli 2026. In der Praxis richtet sich der Anteil nach der Teilungserklärung.

Der teuerste Fehler in der Eigentümergemeinschaft

Die Gemeinschaft beschließt die Sanierung, die Verwaltung holt Angebote ein, ein Betrieb wird beauftragt – und der Förderantrag folgt später, wenn die Finanzierung steht. Genau in dieser Reihenfolge ist die Förderung verloren, denn der Antrag muss vor der Beauftragung vorliegen. In der WEG passiert das besonders leicht, weil zwischen Beschluss und Umsetzung viele Hände im Spiel sind und niemand sich ausdrücklich für den Antrag zuständig fühlt. Die Lösung ist unspektakulär: Der Beschluss deckt die Beauftragung nur unter der Bedingung ab, dass die Förderzusage vorliegt – und die Antragstellung ist im Beschlusstext ausdrücklich einer Person zugewiesen.

Grundlagen

Gemeinschafts- oder Sondereigentum – warum das die Förderung bestimmt

Vor jeder Förderfrage steht die eigentumsrechtliche: Wem gehört das Bauteil, das saniert werden soll? Davon hängt ab, wer beschließt, wer zahlt und wer den Antrag stellt.

Gemeinschaftseigentum

Dach, Außenwände und deren Dämmung, Kellerdecke, Treppenhaus, zentrale Heizungsanlage und Steigleitungen. In aller Regel auch die Fenster – einschließlich Rahmen und Verglasung, obwohl sie zur einzelnen Wohnung gehören.

Die Gemeinschaft beschließt und beantragt, vertreten durch die Verwaltung

Sondereigentum

Innenausbau, Bodenbeläge, Sanitärobjekte, Innentüren und – je nach Teilungserklärung – Etagenheizungen. Alles, was hinter der Wohnungstür liegt und nicht der Konstruktion dient.

Der einzelne Eigentümer, auf eigene Rechnung und mit eigenem Antrag

Maßgeblich ist immer die Teilungserklärung – sie kann von diesen Regelfällen abweichen. Ein Blick hinein gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Der praktische Punkt: Nahezu alles, was energetisch relevant ist, liegt im Gemeinschaftseigentum. Eine Energieberatung für die WEG betrachtet deshalb das Gebäude als Ganzes – und nicht die Summe einzelner Wohnungen.

Gesetz und Förderung

Warum der gesetzliche Mindestschutz nicht reicht

Sobald ein Bauteil erneuert wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten das Bauteil danach höchstens haben darf. Diese Grenze ist eine Pflicht – kein Ziel.

Zwei Grenzwerte, die nicht identisch sind

Genau hier geht in der Praxis Geld verloren: Wer nur auf den gesetzlichen Mindestschutz ausführen lässt, erfüllt das Gesetz – und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Bei nahezu gleichen Baukosten, denn Gerüst, Anfahrt und Arbeitszeit bleiben identisch. Der Unterschied liegt oft nur in einigen Zentimetern Dämmstoff. Deshalb gehört der Zielwert festgelegt, bevor das Gewerk ausgeschrieben wird.

Vorbereitung

Was vor der Eigentümerversammlung geklärt sein muss

Ein Beschluss trägt nur, wenn die Zahlen belastbar sind. Diese Punkte gehören auf den Tisch, bevor abgestimmt wird.

Zur Beschlussfassung selbst, zu Mehrheiten und zur Formulierung von Beschlussanträgen beraten wir nicht – das ist Aufgabe der Verwaltung und gegebenenfalls einer Rechtsberatung. Wir liefern die energetische und förderrechtliche Grundlage.

Finanzierung

Erhaltungsrücklage, Sonderumlage oder Kredit

Die Förderung deckt einen Teil – der Rest muss aus der Gemeinschaft kommen. Drei Wege stehen zur Verfügung, meist in Kombination.

Erhaltungsrücklage

Der ruhigste Weg, weil das Geld bereits da ist und niemand kurzfristig nachschießen muss. In der Praxis reicht die Rücklage bei größeren Hüllmaßnahmen selten allein aus – sie deckt aber häufig den Eigenanteil nach Abzug der Förderung.

Sonderumlage

Wird mit dem Sanierungsbeschluss zusammen beschlossen und nach Miteigentumsanteilen erhoben. Der häufigste Konfliktpunkt in der Versammlung – und der Grund, warum belastbare Zahlen vor der Einladung vorliegen sollten, nicht erst in der Diskussion.

Kredit der Gemeinschaft

Rechtlich möglich, in der Praxis mit erhöhten Anforderungen an Beschluss und Bonitätsprüfung verbunden. Ob das für Ihre Gemeinschaft der richtige Weg ist, gehört in die Hände Ihrer Verwaltung und Ihrer Bank – wir liefern die Zahlen, auf denen diese Entscheidung aufsetzt.

Wir beraten technisch und zur Förderung. Fragen zu Beschlussfassung, Anfechtungsfristen und Haftung gehören zu Ihrer Verwaltung oder Rechtsberatung.

Ergebnis

Was im Sanierungsfahrplan tatsächlich steht

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein formloses Gutachten, sondern ein vom Bund vorgegebenes Format. Sie erhalten zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: einen Ergebnisbericht, der Ihr Gebäude einordnet, und eine Umsetzungshilfe, die Schritt für Schritt beschreibt, was wann zu tun ist.

Der Inhalt im Einzelnen

Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die auch in drei Jahren noch trägt – und ein Dokument, das die Förderung jeder darin enthaltenen Maßnahme erhöht.

Voraussetzungen

Wann eine Förderung überhaupt möglich ist

Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.

Das muss erfüllt sein

Was wir für die Aufnahme brauchen

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir nehmen fehlende Angaben vor Ort auf. Vollständige Unterlagen verkürzen aber die Bearbeitungszeit spürbar.

Zusammenarbeit

Was Ihre Verwaltung von uns bekommt

In der Eigentümergemeinschaft entscheidet nicht die beste Technik, sondern das beste Beschlussmaterial. Deshalb liefern wir die Unterlagen in der Form, in der die Verwaltung sie tatsächlich braucht.

Für die Einladung

Für die Versammlung

Zeitpunkt

Warum der Antragszeitpunkt über die Höhe entscheidet

Für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das Datum der Bewilligung und erst recht nicht der Baubeginn. Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus.

Im Erstgespräch prüfen wir die tagesaktuelle Lage für Ihr Objekt und legen fest, wann der Antrag sinnvollerweise gestellt wird.

Stand Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Vorab selbst rechnen

Wie viel zahlt das BAFA zu Ihrer Sanierung?

Der Rechner kennt die Eigentümergemeinschaft: Wohneinheiten und Miteigentumsanteil eintragen, und er weist Ihren eigenen Anteil am Zuschuss aus.

Kostenlos · ohne Anmeldung · Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser

Häufige Fragen

Eigentümergemeinschaft – kurz beantwortet

Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum tritt in aller Regel die Gemeinschaft als Antragstellerin auf, vertreten durch die Verwaltung. Die förderfähigen Kosten werden für das gesamte Gebäude ermittelt und anschließend nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt. Die genaue Konstellation klären wir vor der Antragstellung.

Für die Förderung ist der wirksame Beschluss der Gemeinschaft maßgeblich, nicht die Zustimmung jedes Einzelnen. Wie ein Beschluss zustande kommt und welche Mehrheit nötig ist, klärt die Verwaltung beziehungsweise eine Rechtsberatung – das gehört nicht zu unserer Leistung.

Für das ganze Haus. Er wächst allerdings mit der Zahl der Wohneinheiten: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Bei zwölf Wohneinheiten sind das 153.000 €, mit Sanierungsfahrplan 300.000 €.

Die Boni für selbstgenutzte Wohneinheiten werden je Eigentümer betrachtet und über einen eigenen Zusatzantrag geltend gemacht. Sie hängen von der Selbstnutzung und den persönlichen Verhältnissen ab und lassen sich nicht pauschal für die ganze Gemeinschaft ansetzen.

Die Aufnahme und der Sanierungsfahrplan brauchen je nach Objektgröße einige Wochen. Der eigentliche Taktgeber ist danach der Termin der Eigentümerversammlung. Planen Sie die Beratung deshalb früh genug vor der Versammlung ein.

Nein, und es ist meist auch nicht sinnvoll. Für einen Grundsatzbeschluss genügt eine belastbare Kostenschätzung mit Förderprognose – die liefert der Sanierungsfahrplan. Angebote werden erst danach eingeholt, auf Grundlage einer Ausschreibung, die den förderfähigen Zielwert bereits enthält. Umgekehrt entstehen Angebote, die nicht vergleichbar sind und deren Ausführung womöglich gar nicht förderfähig ist.

Mindestens fünf Jahre, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Für praktisch jede bestehende Eigentümergemeinschaft ist diese Hürde ohne Bedeutung.

Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig – mit 50 % der förderfähigen Kosten, begrenzt auf einen Zuschuss von bis zu 1.700 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der verbleibende Eigenanteil verteilt sich nach Miteigentumsanteilen und liegt je Wohnung meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Gespräch über Baujahr, Größe und Zustand.

Ja. Fachplanung und Baubegleitung haben einen eigenen Fördertopf mit 50 % Zuschuss – bei zwölf Wohneinheiten bis zu 10.000 €. Dieser Betrag wird nicht auf den Höchstbetrag der Sanierungsmaßnahmen angerechnet.

Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet

Sanierung in der WEG geplant?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welcher Förderrahmen für Ihr Gebäude gilt und welche Zahlen die Eigentümerversammlung braucht.