Energieberatung für Mehrfamilienhaus. KI-generiert.

Energieberatung · Mehrfamilienhaus

Energieberatung für Ihr Mehrfamilienhaus

Beim Mehrfamilienhaus wächst der Förderrahmen mit jeder Wohneinheit – bei sechs Einheiten auf das Dreieinhalbfache eines Einfamilienhauses. Genau deshalb bleibt hier am meisten liegen, wenn ohne Plan saniert wird.

105.000 €

förderfähige Kosten bei sechs Wohneinheiten, pro Kalenderjahr

210.000 €

wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt

21.000 €

Mehrzuschuss durch den Sanierungsfahrplan im Beispiel unten

Der entscheidende Punkt

Wie der Höchstbetrag mit den Wohneinheiten wächst

Die erste Wohneinheit bringt 30.000 € förderfähige Kosten, die zweite bis sechste je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich dieser Rahmen nahezu – und der Anteil oberhalb des Basisbetrags wird mit 20 statt 15 % gefördert.

WohneinheitenHöchstbetrag Hüllemit iSFPFachplanung, Zuschuss
130.000 €60.000 €2.500 €
245.000 €90.000 €2.500 €
475.000 €150.000 €4.000 €
6105.000 €210.000 €6.000 €
8121.000 €240.000 €8.000 €
10137.000 €270.000 €10.000 €
ab 12153.000 €306.000 €10.000 €

Höchstbeträge für Dämmung, Fenster und Türen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen, je Antrag und Kalenderjahr. Fachplanung und Baubegleitung haben einen eigenen Topf und werden nicht angerechnet. Stand Juli 2026.

Nachgerechnet

Ein Rechenbeispiel

Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten. Geplant sind Dämmung und Fenster für zusammen 260.000 €, dazu Fachplanung und Baubegleitung.

260.000 € Sanierungskosten an der Gebäudehülle

Gesamtzuschuss 43.600 € statt 22.600 €. Der Sanierungsfahrplan bringt 21.000 € mehr.

Beispielrechnung nach den Konditionen mit Stand Juli 2026. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäude, Maßnahmen und Antragszeitpunkt ab.

Der teuerste Fehler beim Mehrfamilienhaus

Alle Wohneinheiten in einen Antrag zu packen, klingt nach weniger Aufwand – kostet aber regelmäßig Geld. Der Höchstbetrag staffelt sich je Wohneinheit, die Schwelle für den iSFP-Bonus muss dagegen in einem einzigen Antrag erreicht werden. Wer die Maßnahmen auf mehrere kleine Anträge über die Jahre verteilt, unterschreitet diese Schwelle möglicherweise jedes Mal und verliert den Bonus komplett. Umgekehrt kann es sinnvoll sein, ein Vorhaben bewusst zu bündeln, um über den Basis-Höchstbetrag hinauszukommen. Welcher Weg günstiger ist, entscheidet sich an Ihren konkreten Zahlen – nicht an einer Faustregel.

Vermietersicht

Was beim vermieteten Objekt dazukommt

Bei selbstgenutzten Häusern zählt vor allem der Verbrauch. Beim vermieteten Mehrfamilienhaus kommen Wirtschaftlichkeit, Umlagefähigkeit und die Kommunikation mit den Mietern dazu.

Wirtschaftlichkeit

Wir stellen Investition, Förderung und Einsparung gegenüber – als Grundlage für Ihre Entscheidung, nicht als Verkaufsargument.

Modernisierungsumlage

Welcher Teil der Kosten umlagefähig ist, hängt von der Maßnahme und der erhaltenen Förderung ab. Wir bereiten die Zahlen so auf, dass Ihre Rechtsberatung damit arbeiten kann.

Ablauf im bewohnten Objekt

Gerüststandzeiten, Zugang zu Wohnungen, Reihenfolge der Gewerke: Das gehört in die Planung, bevor der erste Betrieb anrückt.

Zur Umlagefähigkeit und zu mietrechtlichen Fragen beraten wir nicht – das ist Aufgabe Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die energetischen und förderrechtlichen Zahlen, auf denen diese aufsetzt.

Gesetz und Förderung

Warum der gesetzliche Mindestschutz nicht reicht

Sobald ein Bauteil erneuert wird, greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt fest, welchen Wärmedurchgangskoeffizienten das Bauteil danach höchstens haben darf. Diese Grenze ist eine Pflicht – kein Ziel.

Zwei Grenzwerte, die nicht identisch sind

Genau hier geht in der Praxis Geld verloren: Wer nur auf den gesetzlichen Mindestschutz ausführen lässt, erfüllt das Gesetz – und bekommt trotzdem keinen Zuschuss. Bei nahezu gleichen Baukosten, denn Gerüst, Anfahrt und Arbeitszeit bleiben identisch. Der Unterschied liegt oft nur in einigen Zentimetern Dämmstoff. Deshalb gehört der Zielwert festgelegt, bevor die Fassade ausgeschrieben wird.

Praxis

Aufnahme im bewohnten Objekt

Die häufigste Sorge von Eigentümern und Verwaltern: Wie viel Unruhe bringt eine Energieberatung ins Haus? Die Antwort fällt weniger dramatisch aus als erwartet.

Was von außen geht

Der größte Teil der Aufnahme betrifft die Gebäudehülle und lässt sich ohne Zugang zu einzelnen Wohnungen erledigen: Fassade, Dach, Fenster von außen, Kellerräume, Treppenhaus, Heizraum. Für ein Haus mit acht Wohneinheiten sind das typischerweise zwei bis drei Stunden vor Ort.

Was Zugang braucht

Einzelne Stichproben in Wohnungen sind hilfreich, aber nicht in jeder Einheit nötig – zwei bis drei repräsentative Wohnungen genügen meist, idealerweise in unterschiedlicher Lage im Gebäude. Die Termine stimmen wir mit der Verwaltung ab und kündigen sie mit ausreichend Vorlauf an.

Bei vermieteten Einheiten gilt: Ein Ortstermin zur Bestandsaufnahme ist keine Modernisierungsmaßnahme und löst keine Duldungspflicht nach § 555d BGB aus. In der Praxis funktioniert die freundliche Anfrage mit zwei Wochen Vorlauf besser als jede formale Ankündigung.

Ergebnis

Was im Sanierungsfahrplan tatsächlich steht

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist kein formloses Gutachten, sondern ein vom Bund vorgegebenes Format. Sie erhalten zwei aufeinander abgestimmte Dokumente: einen Ergebnisbericht, der Ihr Gebäude einordnet, und eine Umsetzungshilfe, die Schritt für Schritt beschreibt, was wann zu tun ist.

Der Inhalt im Einzelnen

Damit haben Sie eine Entscheidungsgrundlage, die auch in drei Jahren noch trägt – und ein Dokument, das die Förderung jeder darin enthaltenen Maßnahme erhöht.

Strategie

Sanierung über mehrere Jahre planen

Beim Mehrfamilienhaus ist die Gesamtsanierung in einem Zug selten realistisch – wegen der Investitionssumme, wegen der Mieterschaft und wegen der Kapazitäten am Bau. Der Sanierungsfahrplan ist deshalb hier kein Zusatzdokument, sondern das eigentliche Arbeitsinstrument.

Was er über die Jahre leistet

Einordnung

Energieausweis, Energieberatung, Sanierungsfahrplan

Drei Begriffe, die regelmäßig verwechselt werden – mit spürbaren Folgen. Wer einen Energieausweis online bestellt und glaubt, damit die Voraussetzung für Fördermittel geschaffen zu haben, stellt das erst fest, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Energieausweis

Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung. Bewertet das Gebäude überschlägig und macht es mit anderen vergleichbar. Er sagt nichts darüber, welche Maßnahme sich bei Ihnen lohnt.

Keine Fördervoraussetzung

Energieberatung

Aufnahme des Gebäudes vor Ort, fachliche Einordnung, konkrete Empfehlungen. Grundlage für jede weitere Entscheidung – und für die Antragstellung.

Nötig: eingetragener Sachverständiger

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Standardisiertes Dokument mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Einsparung über mehrere Jahre. Vom Bund vorgegebenes Format, nicht frei gestaltet.

Freiwillig – erhöht Höchstbetrag und Satz

Der praktische Hinweis: Die Daten für den Energieausweis fallen bei der Aufnahme ohnehin an. Wer beides zusammen beauftragt, zahlt deutlich weniger als bei getrennter Vergabe.

Fallstricke

Zwei Grenzen, die beim Mehrfamilienhaus oft übersehen werden

Heizungsoptimierung nur bis fünf Wohneinheiten

Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch und Flächenheizung sind als Einzelmaßnahme nur bis einschließlich fünf Wohneinheiten förderfähig. Ab der sechsten Einheit fällt diese Position aus der Förderung – die Kosten bleiben, der Zuschuss nicht.

Fachplanung ist bei 20.000 € gedeckelt

Der eigene Topf für Fachplanung und Baubegleitung wächst mit 2.000 € je Wohneinheit, endet aber bei 20.000 € förderfähigen Kosten. Ab zehn Wohneinheiten ist die Grenze erreicht – jede weitere Einheit erhöht den Zuschuss nicht mehr.

Zusammenarbeit

Ablauf und Kosten

Was die Beratung kostet

Gemessen an den 21.000 € Mehrzuschuss aus dem Rechenbeispiel liegt der Eigenanteil in einer Größenordnung, über die man nicht lange nachdenken muss.

Voraussetzungen

Wann eine Förderung überhaupt möglich ist

Nicht jedes Vorhaben ist förderfähig. Diese Punkte klären wir im Erstgespräch, bevor Aufwand entsteht.

Das muss erfüllt sein

Was wir für die Aufnahme brauchen

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis – wir nehmen fehlende Angaben vor Ort auf. Vollständige Unterlagen verkürzen aber die Bearbeitungszeit spürbar.

Zeitpunkt

Warum der Antragszeitpunkt über die Höhe entscheidet

Für die geltenden Konditionen ist das Datum der Antragstellung maßgeblich, nicht das Datum der Bewilligung und erst recht nicht der Baubeginn. Zwei Konsequenzen ergeben sich daraus.

Im Erstgespräch prüfen wir die tagesaktuelle Lage für Ihr Objekt und legen fest, wann der Antrag sinnvollerweise gestellt wird.

Stand Juli 2026. Fördersätze, technische Mindestanforderungen und Höchstgrenzen ändern sich; maßgeblich ist der Stand am Tag der Antragstellung.

Vorab selbst rechnen

Wie viel zahlt das BAFA zu Ihrer Sanierung?

Wohneinheiten eintragen, Maßnahmen wählen, Zuschuss und Eigenanteil sehen. Der Rechner berücksichtigt die Staffelung der Höchstbeträge automatisch.

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Häufige Fragen

Mehrfamilienhaus – kurz beantwortet

Für die Staffelung der Höchstbeträge sind Wohneinheiten maßgeblich. Wie eine gemischt genutzte Immobilie eingeordnet wird, hängt vom Flächenanteil ab und gehört in die Aufnahme vor Ort. Das klären wir, bevor ein Antrag gestellt wird.

Ja, und beim Mehrfamilienhaus ist das häufig sinnvoll. Der Höchstbetrag steht je Kalenderjahr erneut zur Verfügung. Der Sanierungsfahrplan legt die Reihenfolge so fest, dass keine doppelten Gerüst- oder Anfahrtskosten entstehen.

Der Heizungstausch läuft über ein eigenes Förderprogramm mit eigenen Höchstbeträgen und ist in den Zahlen auf dieser Seite nicht enthalten. Wir betrachten ihn getrennt und stimmen ihn zeitlich auf die Hüllmaßnahmen ab.

Für die Förderung nicht. Praktisch schon: Gerüst, Zugang zu Wohnungen und Arbeitszeiten wollen angekündigt sein. Zu den mietrechtlichen Pflichten – Ankündigung, Duldung, Modernisierungsumlage – beraten wir nicht, das ist Sache Ihrer Rechtsberatung.

Der iSFP-Bonus wirkt auf den Kostenanteil oberhalb des Basis-Höchstbetrags. Bei sechs Wohneinheiten liegt dieser bei 105.000 € – wer darunter bleibt, hat rechnerisch keinen Vorteil aus dem Bonus. Bei größeren Vorhaben ist der Effekt dagegen erheblich, wie das Beispiel oben zeigt.

Mindestens fünf Jahre, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige. Bei Beständen aus den 1950er- bis 1970er-Jahren – dem typischen Fall im Rhein-Main-Gebiet – ist das nie ein Thema.

Ja. Höchstbeträge, Sperrfristen und der Sanierungsfahrplan sind gebäudebezogen. Für Portfolios mit vergleichbarer Bauweise lässt sich die Aufnahme allerdings deutlich straffen, weil Konstruktionen und Anlagentechnik sich wiederholen. Bei mehr als drei Objekten sprechen wir über ein gemeinsames Vorgehen.

Das ist der Normalfall und kein Nachteil. Bereits erneuerte Bauteile fallen aus der Betrachtung heraus, der Rest wird darauf abgestimmt. Wichtig ist nur zu wissen, was wann gemacht wurde – für Bauteile gelten teils Sperrfristen, innerhalb derer eine erneute Förderung ausgeschlossen ist. Diese Fristen sind gebäudebezogen und gelten auch dann, wenn ein Voreigentümer die Förderung in Anspruch genommen hat.

Erforderlich ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Sachverständiger. Diese Eintragung liegt vor – ohne sie wäre eine Antragstellung nicht möglich.

Das sagen Eigentümer aus dem Rhein-Main-Gebiet

Mehrfamilienhaus sanieren? Erst den Rahmen kennen.

Im kostenfreien Erstgespräch ordnen wir Ihr Objekt ein: welcher Höchstbetrag gilt, welche Reihenfolge sinnvoll ist und was der Sanierungsfahrplan bringt.